06.12.2023

10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro

©dbb

Entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungen werden für die Länder und Kommunen gefordert

Ein Großteil der gesamtstaatlichen Aufgabenerfüllung wird von Beamtinnen und Beamten im Landes- und Kommunalbereich erledigt. Die Einkommensrunde 2023/2024 – im Tarifbereich zwischen dbb und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für die dortigen Beschäftigten – betrifft mittelbar auch die Besoldung und Versorgung von ca. 1,5 Millionen Beamtinnen und Beamten in den Ländern, aber auch in den Kommunen. Der bei den Tarifverhandlungen gefundene Kompromiss ist ein entscheidender Faktor für die Bemessung der amtsangemessenen Alimentation.

Er ist somit von entscheidender Bedeutung, um in den Jahren 2023 und 2024 einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten und ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung durch die Dienstherren zu erhalten.

Der allen Beamtinnen und Beamten aus der Verfassung zustehende Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung realisiert sich in den Ländern und den Kommunen nicht von allein. Die Landesgesetzgeber müssen Anpassungsgesetze für die Landesbesoldung erlassen, um diesen Anspruch zu erfüllen. Dabei orientieren sie sich der Höhe nach im Wesentlichen an dem zwischen ihnen und den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifkompromiss. Somit gilt es auch für alle Beamtinnen und Beamten in den Ländern und Kommunen – einschließlich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungempfänger – den bestmöglichen Tarifabschluss und dessen zeit- und systemgerechte Übertragung zu erreichen. In Bayern wurden in den vergangenen zehn Jahren die Tarifabschlüsse für die Beschäftigten in den Ländern regelmäßig zeit- und wirkungsgleich (wenn man mal von der Nichtübertragung der Coronasonderzahlung für die Pensionistinnen und Pensionisten absieht) übertragen.

Einheitliche Forderung

Aus diesem Grunde hat der dbb am 11. Oktober 2023 – wie auch in der Vergangenheit – eine Einkommensforderung für die rund 1.325 000 Beamtinnen und Beamten der Länder und die rund189.000 ebenfalls betroffenen Beamtinnen und Beamten der Kommunen einschließlich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die Tarifbeschäftigten der Länder beschlossen.

Die Forderung im Wesentlichen

  • Einkommenserhöhung um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro im Monat
  • Erhöhung der Anwärterbezüge um 200 Euro
  • Laufzeit: 12 Monate

Für die Tarifbeschäftigten in den Ländern werden entsprechende Erhöhungen der Tabellenentgelte und der Ausbildungsvergütungen gefordert. „Natürlich steht die lineare Forderung im Mittelpunkt“, fasste dbb Chef und Verhandlungsführer Ulrich Silberbach vor den Medien die Diskussion in der Bundestarifkommission (BTK) des dbb am 11. Oktober 2023 in Berlin zusammen, „schließlich leiden auch die Beschäftigten im Landesdienst sowie die Beamtinnen und Beamten bei Ländern und Kommunen noch immer unter der Inflation. Und trotzdem ist uns noch etwas Anderes wichtig: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) muss endlich wieder verhandeln und gestalten wollen. Das haben sie in den letzten Jahren verlernt und das hat unsere Mitglieder aus dem Landesdienst so richtig sauer gemacht.“

Silberbach weiter: „Auch im Frühjahr hatten wir schwierige Tarifverhandlungen und auch im Frühjahr war die Stimmung unter den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen schlecht. Was aber jetzt hinzu kommt, ist eine massiver Verärgerung über einen Arbeitgeber, der die Zeichen der Zeit in den letzten Jahren schlichtweg nicht sehen wollte. Der TV-L ist oftmals einfach nicht mehr konkurrenzfähig – nicht zur Privatwirtschaft und auch nicht zum TVöD. In diesem Sinne fordern wir nicht nur die 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro. Wir fordern die TdL auch auf, von Anfang an ergebnisorientiert zu verhandeln und die Einkommensrunde als Chance zu begreifen, verlorenen Boden bei den Beschäftigten und im Konkurrenzkampf ums Personal wieder gut zu machen. Wir brauchen Aufbruch statt Stillstand!“

 

Recht haben und Recht behalten!

Nachdem die BTK die Forderungen beschlossen hatte, richtete dbb Tarifchef Volker Geyer den Fokus auf die Durchsetzung der Forderungen: „Unsere Forderungen sind berechtigt, aber Recht haben und Recht behalten, sind zwei Paar Schuhe. Wenn wir am Ende Recht behalten wollen, werden wir wahrscheinlich nicht ohne Arbeitskampf auskommen. Wenn es dazu kommt, müssen wir bereit sein – gemeinsam, ausdauernd und effektiv.“ Für diesen Hinweis erntete Geyer viel Zustimmung. Schon während der Diskussion war deutlich geworden, dass Unzufriedenheit und Aktionswilligkeit der Kolleginnen und Kollegen im Herbst 2023 gleichermaßen ausgeprägt sind.

 

„Aktionsbereit müssen auch unsere Landes- und Kommunalbeamten sowie die betroffenen Pensionäre sein“, mahnt Silberbach schließlich an, „schließlich erwarten wir eine rasche Übernahme des Tarifabschlusses auf die betroffenen Beamten und Pensionäre – zeitgleich und systemgerecht. Es war und ist nicht hinnehmbar, dass viele Landesregierungen hier auf Zeit spielen.

Verhandlungsablauf

Nach der erfolgten Forderungsfindung am 11. Oktober 2023 werden die Tarifverhandlungen in der Einkommensrunde zum TV-L am 26. Oktober 2023 in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund in Berlin aufgenommen. Die zweite Verhandlungsrunde wird am 2. und 3. November 2023 stattfinden. Der dbb erwartet, dass seitens der Tarifgemeinschaft der Länder bereits frühzeitig ein diskutables Angebot vorgelegt wird. Die dritte Verhandlungsrunde ist für die Zeit vom 7. bis 9. Dezember 2023 in Potsdam terminiert.

Im Vorfeld der Forderungsfindung hat der dbb in mehreren Städten Regionalkonferenzen durchgeführt, eine auch in Nürnberg.

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