07.02.2022

Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder

Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder: Nach dem Tarifabschluss in Potsdam stellten sich die Verhandlungsführer der Presse: (v. li. n. re.) Ulrich Silberbach (dbb), Frank Werneke (ver.di) und Reinhold Hilbers (Finanzminister von Niedersachsen und Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder). © Friedhelm Windmüller/dbb

Übertragung auf die Landes- und Kommunalbeamten

Nach zähen Verhandlungen gab es am 29. November 2021 einen Tarifabschluss.

Das Ergebnis im Detail
Entgelt

  • Die Beschäftigten im Länderbereich erhalten spätestens mit dem Entgelt für März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei (Teilzeitkräfte anteilig).
  • Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten eine lineare Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
  • Die Laufzeit beträgt 24 Monate (bis 30. September 2023).

Auszubildende

  • Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung.
  • Zum 1. Dezember 2022 erhalten Auszubildende eine Erhöhung ihrer Entgelte um 50 Euro, Auszubildende im Gesundheitsbereich (TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit) erhalten 70 Euro mehr.
  • Die bisherigen Übernahmeregelungen gelten fort.

KR-Bereich

  • Die Universitätsklinikzulage (auch als Pflegezulage bezeichnet) wird zum 1. Januar 2022 auf 140 Euro monatlich erhöht.
  • Die Intensivzulage wird zum 1. Januar 2022 auf 150 Euro monatlich erhöht.
  • Die Infektionszulage wird zum 1. Januar 2022 auf 150 Euro monatlich erhöht.
  • Die Wechselschichtzulage wird im Geltungsbereich des § 43 TV-L zum 1. Januar 2022 auf 150 Euro monatlich erhöht.
  • Die Schichtzulage wird im Geltungsbereich des § 43 TV-L zum 1. Januar 2022 auf 60 Euro monatlich erhöht.
  • Folgende Beschäftigte an Universitätskliniken erhalten ab 1. Januar 2022 eine dynamische Gesundheitsdienstzulage in Höhe von monatlich 70 Euro: Diätassistenten/-innen, Ergotherapeuten/-innen, Logopäden/-innen, Masseure/-innen und medizinische Bademeister/-innen, medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten/-innen, medizinisch-technische Gehilfen/-innen, pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen und Physiotherapeuten/-innen sowie biologisch-technische Assistenten/-innen und chemisch-technische Assistenten/-innen. Die Zulage erhöht sich entsprechend zukünftiger Entgeltanhebungen.

Kompromiss mit der TdL
Die Eingruppierung bleibt unangetastet! Die von der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) massiv geforderten Verschlechterungen werden nicht kommen. „Die Arbeitgeber haben bis zum Schluss darauf beharrt, über den sogenannten Arbeitsvorgang die Eingruppierung der Beschäftigten zu verschlechtern“, erläuterte dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach in der dbb Bundestarifkommission (BTK). „Und wir haben bis zum Ende unmissverständlich deutlich gemacht, dass wir einen Griff ins Portemonnaie unserer Kolleginnen und Kollegen nicht zulassen werden.“ Danach jedoch hat sich die TdL kaum mehr auf konstruktive Verhandlungen und notwendige Verbesserungen eingelassen. „Zu keinem Zeitpunkt hat die TdL den Eindruck vermittelt, die besonderen Herausforderungen, vor denen unser Land steht, zum Thema zu machen“, fuhr dbb Chef Silberbach fort. „Allein im Bereich des Gesundheitswesens hat die TdL den Mut gehabt, notwendige Verbesserungen mit uns zu vereinbaren. Dass wir bundesweit zum Beispiel auch ein Problem im Bildungsbereich haben, blendet die TdL einfach aus.“

Kritische Wertung
Ulrich Silberbach: „Für dieses Ergebnis haben wir zwischen Kiel und München – stets coronagerecht – demonstriert und in Potsdam hart verhandelt. Das, was jetzt vorliegt, war in der besonderen Situation, in der wir uns Ende November 2021 befinden, das maximal Machbare.“ Gegenüber der BTK führte er weiter aus: „Ich sage aber auch: Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten sicherlich mehr verdient gehabt und für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es auch mehr. Wir wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger wissen das. Und in Sonntagsreden wird das auch jede Ministerpräsidentin und jeder Ministerpräsident bestätigen. Aber die TdL ist eine Ansammlung von Sparkommissaren. Die hatten sich zum Ziel gesetzt, den Beschäftigten in dieser Runde sogar noch ins Portemonnaie zu greifen. Das haben wir verhindert.“

Eine Ausnahme bildet der Krankenhausbereich. „Hier hat selbst die TdL die Augen vor den Notwendigkeiten nicht verschließen können und sich strukturelle Verbesserungen abringen lassen.“ Der dbb Chef warb mit Erfolg bei der Bundestarifkommission für die Annahme des Kompromisses. Die stimmte mit großer Mehrheit zu.

Stichwort Arbeitsvorgang
Die Gewerkschaften haben hier keinen Fuß breit nachgegeben. Verschlechterungen bei der Eingruppierung wird es nicht geben. „Hinzu kommt“, so dbb Tarifchef Volker Geyer, „dass die TdL schon vor einiger Zeit eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht hat. Wenn hier ein Ergebnis vorliegt, sind wir natürlich bereit, mit der TdL über die Konsequenzen, die sich möglicherweise daraus ergeben, zu sprechen. Aber wahrscheinlich hat die TdL selbst kein Zutrauen in den Erfolg ihrer Verfassungsbeschwerde und wollte deshalb schon hier in Potsdam Fakten schaffen. Das haben wir nicht zugelassen.“ Geyers Fazit: „Dem störrischen Vorgehen der TdL war zu keinem Zeitpunkt anzumerken, dass sie ihre Tarifpolitik auf den Boden der neuen gesellschaftlichen Notwendigkeiten stellen würde. Das gilt für nahezu alle Bereiche des Landesdienstes.“

Absolute Sondersituation
Selbstverständlich diskutierte die BTK auch ausgiebig über Tarifpolitik in Zeiten der Pandemie. Geyer dazu zusammenfassend: „Wir haben bei jeder einzelnen Aktion sorgsam abgewogen: Können, wollen und sollten wir jetzt streiken oder demonstrieren? Mögliche Bedenken und Ängste haben wir natürlich ernst genommen, aber gleichzeitig zolle ich jeder und jedem Respekt, die oder der unter Einhaltung der Coronaregeln unseren Demo- und Streikaufrufen gefolgt ist. Ein Arbeitgeber, der bis zum Schluss mauert, hat nicht nur mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes, sondern auch mit Blick auf die aktuelle Lage wenig Weitblick bewiesen.“

Unter schwierigen Rahmenbedingungen das Machbare erreicht
Der Chef des Bayerischen Beamtenbundes Rainer Nachtigall kommentierte den Tarifabschluss mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Worten „ Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient“.

Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen in Bayern
Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor. Entsprechend dem Tarifergebnis sollen die Bezüge ab 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht werden. Die im Tarifbereich vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro erhalten die Beamtinnen und Beamten im aktiven Dienst ebenfalls.

Anwärterinnen und Anwärter erhalten anstelle der linearen Anhebung ab 1. Dezember 2022 einen monatlichen Betrag von 50 Euro sowie die einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro wie im Tarifbereich.

Die Versorgungsbezüge werden ebenfalls zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht. Die einmalige Corona-Sonderzahlung wird jedoch nicht auf die Versorgungsbezüge übertragen. Zu diesem Punkt hat die KOMBA-Gewerkschaft Bayern im Rahmen der internen Meinungsbildung innerhalb des BBB folgende Stellungnahme abgegeben: „Die KOMBA-Gewerkschaft Bayern begrüßt die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten im aktiven Dienst. Kein Verständnis besteht jedoch für die Absicht, den Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten keine Einmalzahlung zu gewähren.

Der laufende Tarifvertrag für den Länderbereich über die Entgeltordnung endete mit Ablauf des 30. September 2021. Entsprechend niedrig fiel deswegen ja auch die Tariferhöhung und damit auch die Besoldungsanpassung für das Jahr 2021 aus – es gab eine Erhöhung um lediglich 1,4 Prozent. Ab dem 1. Oktober steht eigentlich sowohl dem Tarifbereich, aber auch dem Beamtenbereich eine Entgelt- beziehungsweise Besoldungserhöhung zu. Eine tabellenwirksame Erhöhung wurde beim jetzigen Abschluss für den Tarifbereich nun aber erst zum 1. Dezember 2022 vereinbart, die dem Gesetzentwurf entsprechend auch auf den Beamtenbereich übertragen werden soll. Das Problem der fehlenden an sich gebotenen tabellarischen Erhöhung zum 1. Oktober 2021 wurde damit „gelöst“, indem für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 30. November 2022 – also für insgesamt 14 Monate – eine Einmalzahlung vereinbart wurde. Das ist nun nicht unbedingt etwas Neues (wenn man mal vom extrem langen Zeitraum absieht). Einmalzahlungen gab es in der Vergangenheit schon immer und wurden jeweils auch für den Beamtenbereich übernommen – sowohl für Beamte im aktiven Dienst als auch für Pensionäre.

Nun wurde aber diesmal nicht eine „normale“ Einmalzahlung vereinbart, sondern eine „Coronaprämie“. Diese ist jedoch nichts anderes als eine Einmalzahlung mit anderem Namen (weil so die Arbeitgeber eine rechtliche Vorgabe nutzen, um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen) und vielmehr ein Ausgleich für eine erst viel später gewährte Erhöhung der Vergütung und der Besoldung. Die Begründung für die Nichtgewährung des Einmalbetrages für Pensionäre ist unsachlich („Pensionäre haben ja auch nicht die Belastung gehabt“). Das ist grundsätzlich natürlich nicht falsch. Aber: Es ist doch auch nicht so, dass alle, wirklich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nun auch alle Beamtinnen und Beamten im aktiven Dienst ausnahmslos ohne nähere Prüfung so stark belastet waren, dass sie alle Anspruch auf eine Coronaprämie hätten. Diese Tatsache belegt eindeutig, dass es sich bei den vereinbarten 1.300 Euro im Prinzip nicht um eine völlig neue Prämienart, sondern um eine Einmalzahlung wie in der Vergangenheit handelt, und bei der mit der Bezeichnung „Coronaprämie“ nur eine aktuell geltende Steuerregelung geschickt genutzt wird .Dies nun als Begründung herzunehmen, um den Pensionisten überhaupt keinen Einmalbetrag zuzustehen, ist nicht gerechtfertigt und überhaupt nicht nachvollziehbar. Pensionäre bekommen damit für 14 Monate eine Nullrunde verordnet.

Da die 1.300 Euro Einmalzahlung (unter welchem Namen auch immer) praktisch der Ausgleich für die fehlende tabellarische Anpassung sind, bedeutet die Nichteinbeziehung der Pensionäre de facto darüber hinaus auch eine Abkoppelung der Ruhegehälter von der Aktivbesoldung.

Abschließend erlauben wir uns den Hinweis, dass eine Nullrunde für einen derart langen Zeitraum – auch Rentnerinnen und Rentner erhalten schließlich deutliche Erhöhungen – nicht akzeptabel ist.“
 

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Kontakt

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Pfeuferstraße 33
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Tel.: 089 770253
Fax: 089 7250957
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