04.03.2024

Kabinett beschließt Besoldungsanpassung

© martaposemuckel - pixabay.de
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Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich

Am 6. Februar 2024 hat sich die bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 geeinigt. Er enthält, wie bereits von Finanzminister Albert Füracker direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen verkündet, die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich. Damit wird der Forderung von KOMBA-Gewerkschaft Bayern und des Bayerischen Beamtenbundes entsprochen.

Einen ersten Gesetzentwurf hat das Bayerische Finanzministerium im Rahmen der Ressortanhörung dem Bayerischen Beamtenbund (BBB) bereits am 30. Januar 2024 vorgelegt. Eine Stellungnahme wurde bis zum 1. Februar, also gerade mal zwei Tage später, erbeten. Nicht enthalten war dabei eine Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile, also zum Beispiel Zulagen, aber auch die Beträge des Orts- und Familienzuschlags. Dies hatte der BBB aufgegriffen und kritisiert. Erfreulich, dass das Finanzministerium hier eine Änderung vorgenommen hat.

Der Gesetzentwurf sieht nun vor:

  • Erhöhung der Besoldung ab 1. November 2024 um 200 Euro. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 100 Euro mehr. Die dynamischen Besoldungsbestandteile werden zum gleichen Zeitpunkt um 4,76 Prozent erhöht.
  • Lineare Anpassung der Besoldung ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 50 Euro mehr.
  • Inflationsausgleichszahlung als Einmalzahlung für die Monate Oktober, November und Dezember 2023 in Höhe von 1.800 Euro. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 1.000 Euro.
  • Inflationsausgleichszahlung als Monatszahlung für die Monate Januar bis Oktober 2024 in Höhe von je 120 Euro. Anwärterinnen und Anwärter erhalten monatlich je 50 Euro.
  • Versorgungsbereich: die Beträge werden entsprechend dem jeweiligen Ruhegehaltssatz auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Gleiches gilt für die Inflationsausgleichsprämie.

Die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro für 13 Monate (Oktober 2023 bis Oktober 2024), durchschnittlich pro Monat 230,77 Euro, als auch die Besoldungserhöhung zum 1. November 2024 wird unabhängig von der Besoldungsgruppe ausgezahlt. Damit profitieren die unteren und mittleren Einkommensgruppen im Verhältnis zum jeweiligen Tabelleneinkommen stärker, zum Teil deutlich stärker. Das war auch schon bei den Tarifverhandlungen zum TV-L so beabsichtigt. So wird dem Umstand Rechnung getragen, dass wesentliche Teile der Inflation insbesondere Geringverdiener in Bedrängnis bringen. Die „oberen Besoldungsgruppen“ werden aber dennoch nicht vergessen.

Einige Beispielrechnungen, wie sich die (durchschnittliche) steuerfreie Inflationsprämie
auf die Monatsbesoldung auswirkt:

  • BesGr. A 7, Stufe 2: 230,77 Euro von 2.713,94 Euro 8,5 Prozent
  • BesGr. A 10, Stufe 3: 230,77 Euro von 3.299.00 Euro 7,0 Prozent
  • BesGr. A 12, Stufe 6 230,77 Euro von 4.459,18 Euro 5,18 Prozent

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Erhöhung der Besoldung um 200 Euro ab 1. November 2024. Wichtig war für uns, dass auch die Beträge für Zulagen und des Orts- und Familienzuschlags entsprechend erhöht werden. Für diese Besoldungsbestandteile wurde beim Tarifabschluss (hier besonders für Zulagen) ein Prozentsatz in Höhe von 4,76 Prozent vereinbart. Dieser Prozentsatz entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der Gehälter um 200 Euro und wurde aus der Entgeltgruppe 11 abgeleitet.

Zusammen mit der am 1. Februar 2025 erfolgenden weiteren Erhöhung der Besoldung um 5,5 Prozent erhöht sich die Besoldung bei folgenden Besoldungsgruppen wie folgt:

  • BesGr. A 7, Stufe 2: 200 + 149,27 Euro = 349,27 Euro 12,87 Prozent
  • BesGr. A 10, Stufe 3 200 + 181,45 Euro = 381,45 Euro 11,56 Prozent
  • BesGr. A 12, Stufe 6 200 + 245,25 Euro = 445,25 Euro 9,99 Prozent

Die Zulagen sowie die Beträge des Orts- und Familienzuschlags erhöhen sich am 1. November 2024 um 4,76 Prozent und am 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent.

Zusammen sind das dann 10,52 Prozent. Wie bereits aufgeführt, war die 4,76-prozentige Erhöhung zum 1. November 2024 im ersten Entwurf des Anpassungsgesetzes nichtvorgesehen. Diese war zwingend notwendig. Der Orts- und Familienzuschlag ist für viele Beamtinnen und Beamte ein wesentlicher Teil der Besoldung. Wäre es jetzt beim
„Erstentwurf“ geblieben, wäre der Orts- und Familienzuschlag ab Februar 2025 nur um 5,5 Prozent angehoben worden. Insoweit waren die Einsprüche der KOMBA-Gewerkschaft Bayern und des Bayerischen Beamtenbundes voll gerechtfertigt.

Der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes, Rainer Nachtigall, zum Kabinettsbeschluss: „Wir sind froh und dankbar über den Beschluss der bayerischen Staatsregierung zur Besoldungserhöhung. Das ist ein wichtiges Signal und Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern in Bayern.“ Besonders erfreulich sei die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Versorgungsbereich. „Der öffentliche Dienst in Bayern setzt damit bundesweit Maßstäbe und behauptet seine Spitzenstellung im Bundesvergleich“, betont Nachtigall.

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Fax: 089 7250957
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