15.11.2019

30 Tage Urlaub für Anwärter

© delater/pixelio.de

Änderung der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung

Dem Bayerischen Beamtenbund und seinen Mitgliedsgewerkschaften, so auch der KOMBA-Gewerkschaft, liegt derzeit ein Verordnungsentwurf zur Stellungnahme vor, mit dem es unter anderem zu Änderungen in der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV) kommen wird.

Die Tarifeinigung vom März 2019 sieht unter anderem eine Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende um einen Tag vor. Damit auch bayerische Beamtinnen und Beamte in Ausbildung diesen erhalten, wird nun § 3 Abs. 2 UrlMV entsprechend geändert.

Darüber hinaus wird die Einbringungsfrist für angesparten Erholungsurlaub von drei auf sechs Jahre verdoppelt, wenn Beamtinnen und Beamte die Voraussetzungen für eine familienpolitische Teilzeit oder Beurlaubung erfüllen. Damit soll es den Beamtinnen und Beamten mit Familienpflichten erleichtert werden, künftige und bekannte Betreuungs- oder Pflegenotwendigkeiten mit dem Beruf in Einklang zu bringen.
Quelle: BBB

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