26.07.2016

Berufspolitische Arbeit der KOMBA-Gewerkschaft Bayern in den letzten Jahren

Foto © komba

Die Erfolge können sich sehen lassen können

Die Personalratswahlen 2016 in den Dienststellen des Freistaates Bayern und bei den Kommunen sind vorbei. Jetzt geht es für die neu gewählten Personalräte an die Arbeit. Für die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit Personalräte erfolgreich arbeiten können, sind aber die Gewerkschaften zuständig. Hier hat die KOMBA-Gewerkschaft Bayern im Zusammenwirken mit ihrer Dachorganisation Bayerischer Beamtenbund für die Beschäftigten im kommunalen und im staatlichen Bereich Bayerns in den letzten Jahren beachtliche Verbesserungen durchsetzen können.

Neues Dienstrecht in Bayern
Das Neue Dienstrecht in Bayern ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Aufgrund der Föderalismusreform haben die Länder das Recht erhalten, das gesamte Beamtenrecht einschließlich des Laufbahn- und Versorgungsrechts eigenständig zu regeln. Davon hat Bayern umfassend Gebrauch gemacht. Die Neuregelungen wurden in enger Abstimmung zwischen dem Finanzministerium und dem Bayerischen Beamtenbund erarbeitet  und sind im bundesweiten Bergleich beispielhaft. So wurden zum Beispiel in den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 die ersten und in den Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 die ersten beiden mit einem Wert belegten Stufen gestrichen, was für Berufsanfänger deutliche Einkommensverbesserungen zur Folge hatte. Wichtigste Neuerung war aber sicher die Einführung der modularen Qualifizierung für den Aufstieg in die nächsthöhere (frühere) Laufbahngruppe. Damit wurde das alte doch ziemlich starre Aufstiegsverfahren durch ein zeitgemäßes Qualifizierungsverfahren abgelöst. Von den neuen Möglichkeiten müssen die einzelnen kommunalen Dienstherrn aber auch Gebrauch machen. So fordert die KOMBA-Gewerkschaft, grundsätzlich alle „Eingangsstellen“ der jeweiligen Qualifikationsebene für die modulare Qualifizierung zu öffnen.

Leistungsbezüge
Für die Tarifbeschäftigten ist am 1. Oktober 2005 ein neuer Tarifvertrag, der TVöD, in Kraft getreten. Durch den TVöD wurde als zusätzliche Zahlung neben dem Tabellenentgelt auch das sogenannte Leistungsentgelt eingeführt. Dabei stehen seit 2013 zwei Prozent der jährlichen Gehaltssumme bereit und werden nach den Regelungen einer örtlichen Dienstvereinbarung an die Beschäftigten ausgeschüttet. Das Neue Dienstrecht in Bayern eröffnet die Möglichkeit, die örtlichen Regelungen für Tarifbeschäftigte auf die Beamten zu übertragen. In Bayern haben von dieser Möglichkeit nur einige wenige Kommunen Gebrach gemacht. Leider ist die Ausschüttungssumme bei Beamten nach den Vorschriften des bayerischen Besoldungsrechts auf ein Prozent gedeckelt. Wir kämpfen seit Jahren darum, dass die Vergabesumme auch im Beamtenbereich auf zwei Prozent erhöht wird.

Beamtenversorgung
Derzeit wird in der Öffentlichkeit und in der Politik über das Risiko von Altersarmut diskutiert. Es gibt zahlreiche Vorschläge, wie gewährleistet werden kann, dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht noch weiter absinken. Ein höherer Zuschuss für die Rentenkassen aus Steuermitteln ist einer der Vorschläge, den wir unterstützen. Was wir vehement ablehnen, sind Vorschläge unter anderem des DGB und damit auch seiner Mitgliedsgewerkschaft ver.di, die „Zahl der Beitragszahler“ auszuweiten. Das würde nämlich nichts anderes bedeuten, als Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die eigenständige Beamtenversorgung in der bisherigen Form steht für uns nicht zur Disposition

Wochenarbeitszeit
Ein langer Kampf für die Rücknahme der 42-Stunden-Woche war letztendlich erfolgreich. Seit der Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamte ab September 2004 auf 42 Wochenstunden durch Vorgaben des damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber hatten KOMBA-Gewerkschaft und BBB für die Rücknahme dieser Maßnahme gekämpft. Ein Spitzengespräch des BBB-Vorstandes mit Ministerpräsident Horst Seehofer am 23. März 2009 brachte dann den Durchbruch. Bei diesem Spitzengespräch wurde ein Stufenplan für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit vereinbart. Ab 1. August 2013 gilt für alle Beamten in Bayern, unabhängig vom Lebensalter, wieder die 40-Stunden Woche.

Erholungsurlaub
Infolge der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. März 2012) dass die bisherige Staffelung des Erholungsurlaubs noch Lebensalter dem Verbot der Altersdiskriminierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) widerspricht, wurde der Erholungsurlaub für alle auf jährlich 30 Tage festgelegt. Unmittelbar nach der Entscheidung des obersten deutschen Arbeitsgerichts hatten wir uns für eine rasche Umsetzung dieses Urteils auch im Beamtenbereich eingesetzt, was dann auch rückwirkend ab dem Jahr 2011 erfolgte.

Beamtenstreik
Ein Streikrecht für Beamte lehnen wir mit Entschiedenheit ab. Die Forderungen von ver.di/ DGB, auch Beamten ein Streikrecht zu-zugestehen, würde zweifellos das Ende des Berufsbeamtentums bedeuten, was so manchem im DGB-Lager wohl ganz recht wäre. Die Unkündbarkeit, die Sozialversicherungsfreiheit und das Recht auf lebenslange Versorgung sowie das Beihilferecht sind untrennbare Bestandteile des Dienst- und Treueverhältnisses, das prägendes Wesensmerkmal des Berufsbeamtentums ist. Vorzüge des Beamtenverhältnisses mit einem Streikrecht zu „kombinieren“, ist schlicht nicht möglich, darin sind sich alle Verfassungsrechtler einig.

Beamtenanwärter
Die Zahl der Bewerbungen geht zurück. Dieser Entwicklung muss gegengesteuert werden. Vordringlich ist eine Erhöhung der Anwärterbezüge, die wir seit Jahren fordern. Auch die Gewährung von Zuschüssen zur Beschaffung von Fachliteratur ist eine unserer Forderungen. Die Aufwertung der „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ zur „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ist sicher begrüßenswert, reicht aber natürlich nicht aus, um die Ausbildung ins-gesamt attraktiver zu machen.

Altersteilzeit
Bei den Altersteilzeitregelungen für Beamte hat Bayern bundes-weit die attraktivsten Rahmenbedingungen. Dies wurde in intensiven Verhandlungen des Bayerischen Beamtenbundes mit dem Finanzministerium erreicht. Auch wenn die früheren Regelungen noch günstiger waren,  sind die bayerischen Regelungen im Vergleich zu anderen Ländern und auch insbesondere im Vergleich mit dem Tarifbereich beispielhaft. Insbesondere die Bezüge während der Altersteilzeit in Höhe von 80 Prozent bieten die Möglichkeit, ohne große finanzielle Verluste früher aus dem Berufsleben auszuscheiden.

Zuschüsse zum Job-Ticket
Eine Beanstandung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes im Rahmen einer Prüfung der Stadt Nürnberg brachte im Jahr 2011 das (vorübergehende) Aus für die Zuschüsse zum Job-Ticket im Beamtenbereich. Dagegen liefen viele, natürlich auch die KOMBA-Gewerkschaft, Sturm. Gefordert wurde von uns eine gesetzliche Regelung im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG). In seiner Sitzung am 5. März 2013 beschloss dann der Bayerische Landtag eine Änderung des BayBesG dahingehend, dass Kommunen ihren Beamten Zuschüsse zum Job-Ticket zahlen können. Einen besonderen Erfolg konnte dabei die KOMBA-Gewerkschaft erzielen. Entgegen der ursprünglichen Planung, Zuschüsse erst wieder nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu ermöglichen, setzte sich die KOMBA-Gewerkschaft mit ihrer Forderung des rückwirkenden Inkrafttretens der gesetzlichen Änderung zum 1. Januar 2011 durch.

Flexibilisierung des Dienstrechts in Bayern
Eine Arbeitsgruppe zur Flexibilisierung des Dienstrechts, bestehend aus Vertretern des Finanzministeriums und des Bayerischen Beamtenbundes, die von Ministerpräsident  Horst Seehofer eingerichtet wurde, hat eine ganze Reihe von Verbesserungen vorgeschlagen, die inzwischen durch entsprechende Rechtsänderungen auch umgesetzt wurden. Die wichtigsten sind die Aufhebung des Verbots, Altersteilzeit im Blockmodell mit dem Antragsruhestand ab dem 64. Lebensjahr zu kombinieren sowie eine weitere Flexibilisierung des Freistellungsjahres gem. Art. 88 Abs. 4 des Bayerischen Beamtengesetzes.

Mütterrente
Im Rentenrecht hatte sich die Große Koalition auf eine Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder geeinigt, was mit dem Schlagwort „Mütterrente“ bezeichnet wurde. Bundesweit forderten der dbb und seine Landesbünde, die Verbesserungen systemkonform in das Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder zu übertragen. Dank intensiver Überzeugungsarbeit des Bayerischen Beamtenbundes gegenüber dem bayerischen Finanzministerium gelang dies in Bayern. Leider sind bislang weder der Bund noch eines der übrigen Bundesländer dem Beispiel Bayerns gefolgt.

Begrenzte Dienstfähigkeit
Die Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter wurde auf eine neue, verbesserte Grundlage gestellt. Betroffene erhalten nun einen Zuschlag von 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zur Vollzeit-beschäftigung. Auslöser für die Neuregelung war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014. Die KOMBA-Gewerkschaft reagierte mit großer Zufriedenheit, hatte sie doch die bisherigen höchst bürokratischen und finanziell wenig attraktiven Zuschlagsregelungen immer kritisiert.

Eigenbehalt für Arztrechnungen im Beihilferecht gestrichen
Nachdem die sogenannte Praxisgebühr für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2013 gestrichen wurde, hatte die KOMBA-Gewerkschaft gefordert, dass auch der Eigenbehalt von sechs Euro pro Arztrechnung im Bayerischen Bei-hilferecht entfällt. Mit dieser Forderung konnte sich die KOMBA-Gewerkschaft durchsetzen. Ab 1. Januar 2013 gibt es für Arztrechnungen keinen Eigenbehalt mehr.

Parteiverkehrszulage

Es wird immer schwieriger, Stellen, die mit Parteiverkehr verbunden sind, zu besetzen. Die besondere Belastung, die der Parteiverkehr mit sich bringt, muss aus Sicht der KOMBA-Gewerkschaft finanziell honoriert werden. Das haben auch KOMBA-Vertreter bei zahlreichen Veranstaltungen und bei Gesprächen mit politisch Verantwortlichen gefordert, zuletzt bei einem Gespräch des KOMBA-Landesvorstandes mit dem Bayerischen Städtetag. Bisher leider ohne Erfolg. Wir bleiben aber weiter am Ball.

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Kontakt

KOMBA-Gewerkschaft Bayern
Pfeuferstraße 33
81373 München
Tel.: 089 770253
Fax: 089 7250957
lg.bayern(at)komba.de 

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Imagefilm der komba gewerkschaft

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Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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Mitbestimmung

Mitbestimmung: Personalratsarbeit - Informationen und Materialien vom dbb beamtenbund und tarifunion

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