09.09.2020

Bayerische Landtag

Corona-Bericht im Bayerischen Landtag. © Rolf Poss (Maximilianeum in München, Sitz des Bayerischen Landtags) Bildarchiv Bayerischer Landtag

Corona-Bericht vorgelegt

Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes befasste sich Mitte Juni intensiv mit den Beschäftigungsbedingungen während der Pandemie und den anstehenden Entwicklungen. „Ohne Verwaltung ist kein Staat zu machen“. So lautete das zentrale Fazit von MdL Wolfgang Fackler im Rahmen der 24. Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes am 16. Juni 2020.

 

Im Ausschuss wurde Zwischenbilanz gezogen, um zu erörtern, wie sich die Corona-Krise in den vergangenen drei Monaten nicht nur auf die Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, sondern auch auf die Verwaltung ausgewirkt hat. Die Bewältigung dieses Ausnahmezustandes für die Verwaltung stand dabei ganz besonders im Focus, denn schließlich galt es, den normalen Betrieb trotz der Pandemie aufrecht zu erhalten, die Funktionsfähigkeit des Staates zu sichern und viele weitere zusätzliche Aufgaben zu bewältigen.

 

Ministerialdirigentin Dr. Nicole Lang vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat nahm an der Sitzung teil, um über die dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen im öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern aufgrund der Corona-Pandemie zu berichten.

 

„Unsere Verwaltung ist nicht unbegrenzt belastbar. Und dennoch ist sie in dieser Zeit wieder einmal über sich hinausgewachsen. Dafür gebührt all unseren Beamten und Tarifbeschäftigten Respekt und Anerkennung“, lobte MdL Fackler. Er betonte auch, dass der Freistaat als Dienstherr auch die Verantwortung hat, seine Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Dazu zählt auch, dass viele ihre Tätigkeit im „Homeoffice“ verrichteten. 

 

Dr. Nicole Lang erläuterte, wie schwierig die Lage aufgrund ihrer Dynamik und Unvorhersehbarkeit gewesen sei. Der Dienstherr habe innerhalb kürzester Zeit auf immer wieder neue Situationen reagieren müssen. Schon am 4. März 2020 sei das erste Schreiben des Finanzministeriums mit ersten Regelungen ausgelaufen und seitdem habe es fortlaufend Aktualisierungen gegeben. Der öffentliche Dienst habe die deutliche Mehrbelastung durch die Pandemie gut gemeistert. Das sei auch aufgrund der getroffenen Maßnahmen gelungen:

 

Im für den BBB besonders wichtigen Thema, der Anerkennung einer Corona-Erkrankung als Dienstunfall, gab es noch keine neuen Hinweise. Ein Dienstunfall werde nur in Ausnahmefällen anerkannt. Dieser kommt nur in Betracht, wenn eine Ansteckung eindeutig und ursächlich bei einer aufgrund der Dienstausübung besonderen, über die Allgemeingefahr hinausgehenden Infektionsgefahr erfolgt ist. Dies sei wohl nur bei medizinischem Personal möglich.

 

In der Sitzung wurde zudem beleuchtet, welche Auswirkungen die Pandemie-Situation auf den Ausbildungs- und Studienbetrieb hat und wie die personelle Aufstockung im öffentlichen Gesundheitsdienst gemeistert wurde.

 

Auch im Arbeitnehmerbereich wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:

?    Zahlreiche Betriebsstätten wurden geschlossen (Museen, Theater etc.), das Personal dabei möglichst in anderen Bereiche eingesetzt.

?    Kurzarbeit zunächst nur im Theaterbereich. Ein entsprechender Tarifvertrag wurde am 19. Mai 2020 abgeschlossen.

?    Schon Mitte März wurden die Servicezentren der Finanzämter geschlossen, die aber mittlerweile mit Hygienekonzepten wieder geöffnet werden konnten

 

Eine besondere Rolle nimmt natürlich der Arbeitsschutz ein. An allen Dienststellen wurden

Hygienekonzepte erarbeitet, die die Mindeststandards (Abstandsregeln, Tragen von Mund- und

Nasen-Bedeckung etc.) entsprechend den Verhältnissen vor Ort konkretisieren.

 

Dr. Nicole Lang verschaffte den Ausschussmitgliedern zudem einen kleinen Einblick in den Ablauf vor Ort: Im Ressort des Finanzministeriums fand etwa zu 50 Prozent Telearbeit statt. Dabei seien keine Beschwerden bekannt geworden, dass fehlende Ausstattung ein Problem dargestellt habe. Das IT-DLZ habe hervorragend gearbeitet, sodass zum Teil auch die Einwahl über private Endgeräte ermöglicht werden konnten. Dabei sei auch zu bedenken, dass die zahlenmäßige Aufstockung mobiler Endgeräte nichts nutze, wenn die entsprechende Serverleistung nicht vorhanden sei. Für die Zukunft plane man unter anderem digitale Lehrangebote weiter auszubauen, da unklar sei, wie lange die Beschränkungen noch andauern werden.

 

In der Sitzung wurde zudem beleuchtet, wie es im Ausbildungs- und Studienbetrieb läuft und wie die personelle Aufstockung im öffentlichen Gesundheitsdienst gemeistert wurde. Nach dem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die personelle Aufstockung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wurde dort deutlich aufgestockt. Seit März wurden die 1.800 Mitarbeiter (davon 1.200 bei den Gesundheitsämtern) durch insgesamt 4100 Personen für das „contact tracing team“ aufgestockt. Zusätzlich kamen noch 300 Medizinstudenten, pensionierte Amtsärzte und Bundeswehr zum Einsatz, 91 Ärzte wurden befristet eingestellt, so dass die Verstärkung alles in allem 4.700 Mitarbeiter betrug, was einer Verdreifachung des Personalbestandes entspricht.

 

Auch in Zukunft sollen contact tracing teams verstärkt tätig sein. Bei jedem Landratsamt soll eine Kerngruppe gebildet werden, die sofort mit der Nachverfolgung beginnen kann, sobald ein Infektionsausbruch festgestellt wird. Dabei soll das Personal zunächst befristet bis 2021 eingestellt werden, um dann auf das weitere Geschehen zu reagieren. Für den Doppelhaushalt 2021/2022 seien entsprechende Stellen angemeldet worden.

 

Zusammenfassend waren sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich einig, dass viele Bereiche, speziell in den Gesundheitsämtern, Regierungen, Finanzämtern sowie in den Schulen und Krankenhäusern, die Herausforderungen mit Bravour gemeistert haben.

 

Quelle: BBB

 

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