03.02.2021

Ergebnisse der 159. Steuerschätzung vom November 2020

Corona-Pandemie: Massive Steuereinbrüche bei Bund, Ländern und Kommunen. © iXimus/pixabay.com

Steuereinbrüche belasten kommunale Investitionen

Infolge der Corona-Pandemie müssen Bund, Länder und Gemeinden in den Jahren 2020 und 2021 mit deutlich weniger Steuereinnahmen auskommen. Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung zeigen, dass die fiskalischen Auswirkungen der Pandemie noch längst nicht überwunden sind. Die Städte und Gemeinden müssen bei ihren Haushaltsplanungen und vor allem bei den Investitionen weiterhin auf Sicht fahren.

Der Arbeitskreis Steuerschätzung stellte am 12. November 2020 die Ergebnisse zu den Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für den Zeitraum 2020 bis 2025 vor. Im Vergleich zur Interimsschätzung im September 2020 bleiben die Steuereinnahmen insgesamt stabil. Vorsichtig optimistisch stimmt, dass die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen im Jahr 2020 im Vergleich zur September-Steuerschätzung insgesamt um +10,6 Milliarden Euro höher ausfallen sollen. Allerdings zeichnen sich vor allem auf kommunaler Ebene in den nächsten Jahren weitere Eintrübungen ab. Die Städte und Gemeinden dürfen im Vergleich zu den September-Projektionen im Jahr 2020 mit etwas höheren Steuereinnahmen (+1,4 Milliarden Euro) rechnen. Für den übrigen Prognosezeitraum (2021 bis 2025) gab es bei den kommunalen Steuereinnahmen eine Abwärtskorrektur von insgesamt -2,3 Milliarden Euro. Für die Städte und Gemeinden gilt bei der Haushaltsplanung also unverändert: Vorsicht walten lassen.

Überträgt man die Schätzergebnisse auf die bayerischen Städte und Gemeinden, so ist bei den Steuereinnahmen (Netto) im laufenden Jahr mit einem Rückgang um -8,6 Prozent auf 18,77 Milliarden Euro zu rechnen. Im Vergleich zur September-Schätzung (-9,8 Prozent) haben sich die Prognosen damit insgesamt etwas verbessert. Bei der Gewerbesteuer (Netto) gehen die Steuerschätzer für das laufende Haushaltsjahr nun von einem Einbruch um -17,1 Prozent aus (September-Schätzung: -18,5 Prozent). Damit würde das bayerische Gewerbesteuernettoaufkommen um knapp 1,5 Milliarden Euro auf rund sieben Milliarden Euro sinken. Der Bund und der Freistaat Bayern gewähren den Städten und Gemeinden Finanzzuweisungen zum pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen 2020. Dafür werden 2,398 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, die noch im Jahr 2020 an die Städte und Gemeinden ausbezahlt werden sollen. Damit kann der Einbruch bei der wichtigsten Steuereinnahme der Städte und Gemeinden aufgefangen werden. Für das Jahr 2021 kalkulieren die Steuerschätzer mit einem deutlichen Anstieg um +14,8 Prozent, der jedoch gegenüber der September-Schätzung (+17,9 Prozent) gemäßigter ausfällt. Auf kommunaler Ebene wird der Erholungsprognose von den Steuerschätzern für das Jahr 2021 große Skepsis entgegengebracht. Die Städte und Gemeinden sind bei ihren Planungen für das Haushaltsjahr 2021 noch weitaus pessimistischer.

Bei der zweitgrößten Steuereinnahmequelle, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, zeichnet sich aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt (Kurzarbeit, Anstieg der Arbeitslosigkeit) im Jahr 2020 unverändert ein deutlicher Rückgang ab. Wie schon im September, nahmen die Steuerschätzer erneut eine Aufwärtskorrektur bei dieser wichtigen Steuereinnahmequelle vor. Beim gemeindlichen Einkommensteueranteil wird nun von Mindereinnahmen in einer Größenordnung von -5,5 Prozent ausgegangen (September: -7,4 Prozent). Dies würde bei den bayerischen Städten und Gemeinden zu einem Gesamtaufkommen von 8,2 Milliarden Euro führen. Für die folgenden Jahre (ab 2021) wird weiterhin von einem beachtlichen Wachstumskorridor zwischen +5,0 Prozent und +5,9 Prozent ausgegangen. Allerdings kann es in Bayern auch zu stärkeren Steuermindereinnahmen kommen. Denn im Ländervergleich ist Bayern unverändert stark von Kurzarbeit betroffen.

Quelle: Bayerischer Städtetag
 

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