16.03.2010

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die KOMBA-Gewerkschaft

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist eine Leistung der KOMBA-Gewerkschaft Bayern, die - leider – insgesamt immer wichtiger wird.

Umfang des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes

Unter den gewerkschaftlichen Rechtsschutz fallen grundsätzlich alle rechtlichen Fragen und Problemstellungen, die einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnis eines Mitglieds haben. Ebenfalls erfasst sind personalvertretungsrechtliche Fragestellungen, sowie sozialrechtliche Fragen, soweit sie unmittelbare Auswirkungen auf das Arbeits- oder Dienstverhältnis haben zum Beispiel bei Feststellung eines Grades der Behinderung oder bei Wegeunfällen.

Rechtsschutz reicht dabei von der einfachen (auch telefonischen) Auskunft oder einer schriftlichen Stellungnahme im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung gegenüber dem Dienstherren beziehungsweise Arbeitgeber bis hin zur gerichtlichen Vertretung. Begrifflich unterscheidet die Rechtsschutzordnung der KOMBA-Gewerkschaft Bayern dabei zwischen „Rechtsberatung“ und „Verfahrensrechtsschutz“: Rechtsberatung beinhaltet die (mündliche oder schriftliche) Erteilung einer Auskunft, Verfahrensrechtsschutz ist die rechtliche Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren oder eine Tätigkeit die diesem Verfahren vorausgeht, also zum Beispiel die Einlegung eines Widerspruchs (§ 2 der Rechtsschutzordnung).

Auch in Disziplinar- und Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitenverfahren kann gewerkschaftlicher Rechtsschutz gewährt werden, wenn es sich nicht um ein grob fahrlässiges oder vorsätzlich begangenes Delikt handelt.

Nicht möglich ist gewerkschaftlicher Rechtsschutz bei Problemen und Streitigkeiten aus dem privaten Bereich, wie zum Beispiel aus dem Familien-, Erb- oder Mietrecht.

Voraussetzungen

Mitglieder, die Rechtsschutz beantragen wollen, müssen ihre Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet haben (§ 3 Abs. 5 der Rechtsschutzordnung). Für Fälle, die vor dem Beitritt zur KOMBA-Gewerkschaft Bayern entstanden sind, kann gewerkschaftlicher Rechtsschutz nicht gewährt werden (§ 3 Abs. 4 der Rechtsschutzordnung), eine rückwirkende Beitrittserklärung ist nicht möglich.

Beim Verfahrensrechtsschutz wird auch geprüft, ob der Rechtsschutzfall hinreichende Erfolgsaussichten hat, nach juristischer Einschätzung also mit ausreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass das Rechtsschutzanliegen erfolgreich geführt, insbesondere eine Klage gewonnen werden kann.

Die Rechtsschutzgewährung ausgeschlossen, wenn eine Angelegenheit offensichtlich aussichtslos ist (§ 3 Abs. 3 der Rechtsschutzordnung).

Vorrangig in Anspruch zu nehmen ist Rechtsschutz – falls er zusteht - durch „Dritte“, das heißt insbesondere durch den Dienstherrn/Arbeitgeber oder auch durch eine private Rechtsschutzversicherung (§ 3 Abs. 6 der Rechtsschutzordnung).

Rechtsschutzkommission

Über die Gewährung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes entscheidet die Rechtschutzkommission der KOMBA-Gewerkschaft Bayern. Die Aufgaben der Rechtsschutzkommission werden vom Vorstand wahrgenommen (§ 9 Abs. 1 2. S. der Rechtsschutzordnung).

Die Rechtsschutzkommission prüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes vorliegen und ob die Verfolgung des Falles ausreichende Erfolgsaussichten hat.

Rechtsschutzantrag
Die Rechtsschutzordnung (§ 6) sieht vor, dass Anträge auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz (Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz) schriftlich gestellt werden müssen und in der Regel über den zuständigen Kreisverband mit dessen Stellungnahme an die Geschäftsstelle zu richten sind.

Aus dem Rechtsschutzantrag muss sich der vollständige Sachverhalt ergeben. Dabei sind alle Unterlagen erforderlich, die für den jeweiligen Fall aussagekräftig sind. Das ist zum Beispiel der einschlägige Schriftwechsel zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber/Dienstherrn, gegebenenfalls Bescheid und Widerspruchsbescheid, in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten der Arbeitsvertrag oder zum Beispiel die Ablehnung einer Höhergruppierung. Hierzu gehört etwa auch eine Stellungnahme des betroffenen Mitglieds zu den streitgegenständlichen Vorfällen beziehungsweise Vorwürfen.

Leider muss die Rechtsschutzkommission immer wieder feststellen, dass unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, wobei in erster Linie Vorgänge fehlen, die ein „schlechtes Licht“ auf den Antragsteller werfen. Bei der Entscheidung über die Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes kommt es aber nicht auf das „Ansehen der Person“ an, sondern auf den tatsächlichen Sachverhalt und die Möglichkeiten für den Betroffenen. Um dies einschätzen zu können, ist die umfassende Kenntnis aller Umstände erforderlich.

Wichtig sind auch vollständige Kontaktdaten, damit die Erreichbarkeit des betroffenen Mitglieds für eventuelle Rückfragen oder Absprachen sichergestellt ist. Notwendig ist, vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen, zudem das Einverständnis mit der Speicherung der im Rahmen des Rechtsschutzfalles gewonnenen Daten. Hierzu wurde ein Formular entwickelt, das den Mitgliedern nach Eingang des Rechtsschutzantrages beziehungsweise nach der Entscheidung der Rechtsschutzkommission zugeschickt wird.

Durchführung des Rechtsschutzes

In der Regel werden Angelegenheiten, für die Rechtsschutz erteilt wurde, den Fachjuristen des dbb Dienstleistungszentrums Süd zur weiteren Bearbeitung übergehen. Die dortigen Juristen übernehmen dann wie Anwälte im Auftrag der KOMBA-Gewerkschaft Bayern die Beratung und Vertretung (§ 9 Abs. 2 der Rechtsschutzordnung) und setzen sich im Normalfall direkt mit dem jeweiligen Mitglied in Verbindung.

Wegen der zunehmenden Bedeutung und des steigenden Umfangs der Rechtsschutzfälle hat der dbb bereits vor einigen Jahren bundesweit diese „Dienstleistungszentren“ eingerichtet. Das für Bayern zuständige Dienstleistungszentrum hat seinen Sitz in Nürnberg. Die in den Dienstleistungszentren beschäftigten Fachjuristen sind spezialisiert auf die Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Dienstrecht und dem Arbeitsrecht eine Rolle spielen. Neben Beamten- und Tarifrecht gehören dazu zum Beispiel auch Versorgungs- und Rentenrecht.

Mit der Einschaltung und Beauftragung der dbb juristen entfällt auch die Möglichkeit von Zuschüssen oder anteiliger Kostenübernahme für Anwaltskosten durch die KOMBA-Gewerkschaft Bayern. Etwas anderes ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn die Rechtsschutzkommission dies vor der Mandatserteilung genehmigt hat.

Auch wenn das dbb Dienstleistungszentrum bereits in einer früheren Angelegenheit eingeschaltet war, ist für jeden neuen Fall ein gesonderter Rechtsschutzantrag und eine entsprechende Entscheidung der Rechtsschutzkommission der KOMBA-Gewerkschaft Bayern notwendig. Rechtsschutz muss immer über die KOMBA BAYERN beantragt werden, ohne eine entsprechende Rechtsschutzzusage weisen die Juristen des dbb den Fall zurück.

Fristen

Manchmal erreichen Rechtsschutzanträge die Landesgeschäftsstelle sehr spät, in Einzelfällen auch zu spät. Insbesondere, wenn Fristen laufen, ist es wichtig, dass der Rechtsschutzantrag möglichst frühzeitig bei der Geschäftsstelle eingeht, damit die Angelegenheit nicht unter Zeitdruck, sondern gut vorbereitet bearbeitet werden kann. Auch bei einer besonderen Eilbedürftigkeit, zum Beispiel weil Termine für eine Anhörung oder eine Stellungnahme gesetzt sind, ist es wichtig, den jeweiligen Kreisverband oder die Landesgeschäftsstelle möglichst schnell zu informieren und einzuschalten.

Wichtige Fristen sind zum Beispiel die Widerspruchsfrist und die Frist für eine Kündigungsschutzklage. Wenn ein „offizieller“ Bescheid erlassen wurde, beträgt die Frist für die Einlegung des Widerspruchs einen Monat ab Zugang des Bescheids, wenn der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, ansonsten ein Jahr.

Die Frist für eine arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Hier muss also wirklich schnell gehandelt werden.
In beiden Fällen handelt es sich um eine Ausschlussfrist, das heißt, wenn die Frist abgelaufen ist, „geht nichts mehr“.

Im Vorfeld des Rechtsschutzes, also noch bevor die KOMBA-Gewerkschaft Bayern oder das dbb-Dienstleistungszentrums Süd eingeschaltet sind, ist jedes Mitglied für die Fristwahrung selbst verantwortlich. Im Rechtsschutzantrag sollte auf einen drohenden Fristablauf deutlich hingewiesen werden.

Kosten

Sowohl Rechtsberatung als auch Verfahrensrechtsschutz durch die Juristen des dbb Dienstleistungszentrums Süd sind für KOMBA-Mitglieder grundsätzlich kostenlos.

Soweit durch eine individuelle Beauftragung eines niedergelassenen Rechtsanwalts Kosten anfallen, können diese im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes von der KOMBA-Gewerkschaft Bayern nicht übernommen werden, da Rechtsberatung und -vertretung von KOMBA-Mitgliedern grundsätzlich von den Juristen des dbb Dienstleistungszentrums Süd übernommen werden.

Kosten für die Erstellung von Gutachten können nur dann übernommen beziehungsweise ersetzt werden, wenn sie auf einen gerichtlichen Beweisbeschluss oder eine gerichtliche Beweisanordnung zurückzuführen sind.

Ablehnung des Rechtsschutzes

Es kann vorkommen, dass die Rechtsschutzkommission nach eingehender Beratung entscheidet, Rechtsschutz (und dabei in erster Linie Verfahrensrechtsschutz) nicht zu gewähren. Dabei sind meistens zwei Gründe ausschlaggebend: Zum einen gibt es leider Fälle, die auf rechtlichem Weg nicht lösbar sind, und Konstellationen, die so verfahren sind, dass die Situation - aus welchen Gründen auch immer - nicht geklärt werden kann. Dann ist oft ein „sauberer Schnitt“, zum Beispiel eine Umsetzung, fast die einzige Abhilfemöglichkeit.

Zum anderen kommt es gelegentlich vor, dass Mitglieder Verfahrenrechtsschutz für Angelegenheiten beantragen, denen Sachverhalte zu Grunde liegen, die rechtlich bereits eindeutig geklärt und höchstrichterlich entschieden sind. Dann wird die Rechtsschutzkommission Mitglieder auch von Verfahren abhalten, die nach allen Erfahrungen nicht zu gewinnen sind. Bei der Entscheidung spielt aber auch immer die persönliche Situation des betroffenen Mitglieds eine Rolle, da der Rechtsschutzkommission durchaus bewusst ist, welche - oft auch emotionale - Bedeutung einzelne Probleme für den Einzelnen und seine berufliche (und häufig auch private) Lage haben.

Mitwirkung der Mitglieder

Eine wirkungsvolle Rechtsverfolgung ist nur gewährleistet, wenn das Mitglied alle notwendigen Informationen liefert, für Rückfragen zur Verfügung steht und auf Bitten um Stellungnahme reagiert. Insofern sind sowohl die Rechtsschutzkommission der KOMBA-Gewerkschaft Bayern als auch die Juristen des dbb Dienstleistungszentrums Süd auf die Mithilfe des Mitglieds angewiesen.

Bedeutung des Rechtsschutzes

Die Arbeit und die Erfolge der Juristen des dbb Dienstleistungszentrums beweisen, wie wichtig gewerkschaftliche Unterstützung und Rechtsschutz durch Fachleute, die auf das öffentliche Dienstrecht und das Arbeitsrecht spezialisiert sind, in der Praxis ist.

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Kontakt

KOMBA-Gewerkschaft Bayern
Pfeuferstraße 33
81373 München
Tel.: 089 770253
Fax: 089 7250957
lg.bayern(at)komba.de 

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Imagefilm der komba gewerkschaft

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Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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Mitbestimmung: Personalratsarbeit - Informationen und Materialien vom dbb beamtenbund und tarifunion

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