15.11.2019

Neue Sozialleistung in Bayern

© Lisa Schwarz/pixelio.de

Einführung eines Krippengeldes

Der bayerische Ministerrat hat am 3. September 2019 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes beschlossen.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit führt der Freistaat Bayern vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags das Krippengeld ein. Geplant ist die Einführung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020.

Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld erhalten allerdings nur Eltern, deren haushaltsbezogenes jährliches Einkommen 60.000 Euro (+ 5.000 Euro für jedes weitere Kind) nicht übersteigt.

In seiner Stellungnahme hat der Bayerische Beamtenbund darauf hingewiesen, dass, neben der finanziellen Entlastung der Eltern bei den Gebühren, das wesentliche Augenmerk auf die weitere Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Kindertageseinrichtungen gelegt werden müsse. Gerade aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels ist es immer schwieriger, die notwendige Qualität aufrechtzuhalten.

Aus Sicht des BBB wird dem Fachkräftemangel in der Branche nur langfristig und über attraktive Arbeitsbedingungen (wie bessere Entlohnung, Fortbildungsmöglichkeiten, Ausstattung) zu begegnen sein. Im Rahmen des Bündnisses für frühkindliche Bildung werden sich BBB und KOMBA-Gewerkschaft gezielt dafür einsetzen.
Quelle: BBB

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