17.05.2021

PR-Wahren 2021

Personalratswahlen 2021: Die Kandidatinnen und Kandidaten der KOMBA-Gewerkschaft verdienen Ihr Vertrauen. © komba gewerkschaft

Es geht um Ihre Interessen

Am 22. Juni 2021 finden in den Dienststellen des Freistaates Bayern und in den meisten bayerischen Kommunen Personalratswahlen statt. Dieser Termin ist für die Kommunen allerdings nicht bindend, die Wahlen können auch an einem anderen Tag – oder im Einzelfall auch an mehreren Tagen – durchgeführt werden. Das Bayerische Personalvertretungsgesetzes schreibt lediglich vor, dass die Wahlen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli stattfinden müssen.

Was unterscheidet eigentlich Personalratswahlen von allgemeinen Wahlen? Bei Personalratswahlen stehen keine Politiker zur Wahl, die man, zumindest auf Landes- oder Bundesebene nur aus der Ferne, vom Fernsehschirm oder aus der Zeitung kennt und die manchmal anscheinend etwas abgehoben von den tatsächlichen Sorgen und Nöten der Menschen Entscheidungen treffen. Bei den Personalratswahlen kandidieren Kolleginnen und Kollegen aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich, also Interessenvertreter tatsächlich zum Anfassen.

Die Personalratsarbeit beschränkt sich (auch wenn es bei der einen oder anderen Dienststelle auf den ersten Blick durchaus so aussehen mag) nicht auf das Organisieren des Betriebsausflugs oder des Dienstjubiläums für eine Kollegin oder einen Kollegen. Der Personalrat ist die betriebliche Interessenvertretung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Personalrat hat bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen in der Dienststelle ein Beteiligungsrecht. In Mitbestimmungsangelegenheiten ist der Dienststellenleiter sogar von der Zustimmung des Personalrats abhängig. Damit sind Personalratswahlen ein wichtiges Element innerbetrieblicher Demokratie und Mitverantwortung. Das bedeutet auch, dass die Aufgaben des Personalrats über die reine Interessenvertretung der Beschäftigten hinausgehen.

Die Beschäftigten sollen über den Personalrat – gemeint ist hier das Gremium - die Führung der Dienststelle beziehungsweise des Betriebs mitgestalten. Das gefällt nicht jedem. Nicht wenige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Geschäftsleitende Beamtinnen und Beamte, Amtsleiterinnen und Amtsleiter fühlen sich von hierarchisch weit unter ihnen stehenden Personen kontrolliert und gegängelt. Umgekehrt gefällt es auch nicht jedem Personalratsmitglied, dass es Mitverantwortung für einen funktionierenden Dienstbetrieb trägt. Fundamentalopposition zu betreiben wäre manchmal viel einfacher, zudem wäre einem der Applaus in der Kantine sicher. Solch ein Verhalten ist aber mit der Idee des Personalvertretungsgesetzes nicht vereinbar.

Interessen und Dienstbetrieb berücksichtigen: oftmals ein Balanceakt
Ein guter Personalrat muss beides berücksichtigen: Die berechtigten Interessen der Beschäftigten und die Erfüllung des dienstlichen Auftrags. So steht es auch im Bayerischen Personalvertretungsgesetz: Nach Artikel 2 Absatz 1 arbeiten Dienststelle und Personalvertretung im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammen. Dazu braucht es Kreativität. Der Personalrat muss Ideen entwickeln, wie Widersprüche aufgelöst oder doch zumindest abgemildert werden können. Es braucht Überzeugungskraft. Die beste Idee nützt nichts, wenn man sie der Dienststellenleitung nicht nahe bringen kann. Und es braucht Stärke. Gefasste Beschlüsse und Vereinbarungen auch zu vertreten, wenn Unmut aufkommt und die Kritik wächst, egal von welcher Seite. Ganz wichtig ist es daneben, über Entwicklungen informiert zu sein, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und über gute Kontakte zu verfügen. Die KOMBA-Gewerkschaft Bayern hilft ihren Personalratsmitgliedern dabei mit Schulungen und Infos. Ohne eine starke Gewerkschaft im Hintergrund ist eine gute und erfolgreiche Personalratsarbeit nicht möglich.

Rat und Tat
Auch wenn der Begriff „Personalrat“ eigentlich etwas anderes meint - Beschäftigten mit Rat und Tat bei beruflichen Problemen zur Seite zu stehen, gehört natürlich auch zu den Aufgaben eines Personalrats. Heute mehr denn je. Die Vorschriften zum Beispiel zur Stellenbewertung, zu Eingruppierungsfragen oder zu Beförderungsgrundsätzen sind mittlerweile so kompliziert, dass sie nicht nebenbei verinnerlicht werden können. Will man sich hier nicht nur auf seinen Dienstvorgesetzten oder seine Dienstvorgesetzte verlassen, braucht man eine unabhängige Stelle, einen Experten: den Personalrat.

Auch wenn man im Clinch mit Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen liegt und diskret nach Lösungswegen suchen will - wen wird man fragen? Oder wenn die Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit droht und der Amtsleiter dazu rät, einen Antrag auf Pensionierung beziehungsweise einen Rentenantrag zu stellen, man aber nicht abschätzen kann, wie sich so etwas auswirkt und welche Alternativen bestehen – wen fragt man da?  Beim Personalrat ist man an der richtigen Adresse.

Die Aufzählung ließe sich noch beliebig fortsetzen. Was dabei ganz wichtig ist: Dies alles unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht. Beschäftigte müssen keinesfalls befürchten, darüber etwas beispielsweise in der Personalversammlung zu hören. Und auch der oder die Vorgesetzte bekommt nichts davon mit, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin das Gespräch mit einem Personalratsmitglied sucht. Das gleiche gilt für die zahllosen Gespräche des Personalrats mit der Dienststellenleitung. Nur ein Bruchteil der Personalratsarbeit wird öffentlich -  das sind überwiegend allgemeine Angelegenheiten wie beispielsweise der Abschluss von Dienstvereinbarungen, die Neufassung von Regelungen, die den innerbehördlichen Dienstbetrieb regeln und viele organisatorische Maßnahmen. Dass manche Beschäftigte den Personalrat deswegen kritisieren, ist höchst bedauerlich. Aber der Datenschutz ist eben auch wichtig.

Der Personalrat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Im Gegensatz zur Dienststellenleitung muss sich jedes einzelne Personalratsmitglied regelmäßig dem Votum der Beschäftigten stellen. So will es unser Demokratieprinzip. Um die berechtigten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Dienststelle beziehungsweise dem Dienststellenleiter vertreten und auch durchsetzen zu können, bedarf es starker Personalräte. Es ist deshalb wichtig, Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, die ihre Entscheidung im Rahmen ihrer Personalratsarbeit ohne Rücksicht auf parteipolitische Überlegungen, ohne Rücksicht auf Gewerkschaftszugehörigkeiten, sondern nur nach sachlichen Kriterien treffen. Zu diesen Grundsätzen stehen unsere Kolleginnen und Kollegen, die sich bei den Personalratswahlen zur Wahl stellen.

Es gibt viele gute Gründe, Kandidatinnen und Kandidaten der KOMBA-Gewerkschaft Bayern zu wählen:

  • KOMBA-Personalratsmitglieder sind gut geschult und bestens informiert. Sie besitzen praxisgerechtes Wissen, tauschen Erfahrungen aus und erarbeiten Problemlösungen.
  • KOMBA-Personalratsmitglieder verstehen sich nicht als verlängerter Gewerkschaftsarm. Personalrats- und Gewerkschaftsarbeit haben viele Berührungspunkte, sind aber verschiedene Paar Schuhe. Die Arbeit des Personalrates dient den Interessen der Beschäftigten. Die KOMBA-Gewerkschaft Bayern respektiert diese Sonderrolle ihrer Personalräte.
  • KOMBA-Personalratsmitglieder sind Spezialisten für den kommunalen Dienst. Die freigestellten und ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen kennen die Probleme und Besonderheiten der Kommunalverwaltung.
  • KOMBA-Personalratsmitglieder streiten um die Sache, nicht aus Prinzip. Deshalb sind unsere Kolleginnen und Kollegen faire und sachliche Verhandlungspartner. Sie erzielen Erfolge durch Sachargumente, nicht durch Showauftritte.

KOMBA-Personalratsmitglieder vertreten wirksam und erfolgreich die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen: Sie besitzen Durchsetzungsvermögen, Sachkompetenz und stehen für soziales Engagement. Gerade in einer Zeit, in der eine immer stärkere Arbeitsverdichtung die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes prägt, sind starke und kompetente Personalratsmitglieder unverzichtbar. Resignation, Gleichgültigkeit oder Desinteresse wären genau die falsche Antwort.

Machen Sie bitte deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Geben Sie Ihre Stimme den Kandidatinnen und Kandidaten auf unseren Wahlvorschlägen, dann treffen Sie mit Sicherheit die richtige Wahl, denn KOMBA-Kandidatinnen und –Kandidaten sind erste Wahl, wenn es um Ihre Interessen geht. Bei den Personalratswahlen 2021 ist dies wichtiger denn je.
 

Nach oben
Kontakt

KOMBA-Gewerkschaft Bayern
Pfeuferstraße 33
81373 München
Tel.: 089 770253
Fax: 089 7250957
lg.bayern(at)komba.de 

Nach oben
Imagefilm der komba gewerkschaft

Imagefilm der komba gewerkschaft

Nach oben
Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

Nach oben
komba vor Ort
Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Mitbestimmung

Mitbestimmung: Personalratsarbeit - Informationen und Materialien vom dbb beamtenbund und tarifunion

Nach oben