09.03.2021

Schutzmasken

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Ausgabe von vergünstigten FFP2-Masken an Corona-Risikogruppen

Auch Privatversicherte mit erhöhten gesundheitlichen Risiken erhalten zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 von der Bundesregierung vergünstigte Schutzmasken.

Zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Bundesregierung die Verteilung von kostenlosen und vergünstigten FFP2-Masken an alle Bürgerinnen und Bürger aus Risikogruppen beschlossen. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesgesundheitsministerium erlassen. Die Ausgabe der gut schützenden Mund-Nasen-Masken an rund 34 Millionen Menschen begann Mitte Dezember und sollte in der Weihnachtszeit das Infektionsrisiko verringern. Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) trat am 15. Dezember in Kraft und gilt für gesetzliche Versicherte und Privatversicherte gleichermaßen.

Ausgabe startete zunächst in Apotheken
Anspruch auf die Masken haben alle, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Menschen sind berechtigt, wenn mindestens einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Herzinsuffizienz
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ? 4
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

Die Ausgabe der FFP2-Masken an mehrere Millionen Menschen in so kurzer Zeit ist eine logistische Herausforderung. In einem ersten Schritt konnten sich die Berechtigten bereits drei kostenlose Masken in der Apotheke abholen.

Versand von Gutscheinen für FFP2-Masken
Die Bundesregierung sieht vor, dass alle Berechtigten im Januar zwei Gutscheine für jeweils sechs Masken erhalten. Diese sollen von den Krankenversicherungen zugesendet werden. Für die Produktion dieser fälschungssicheren Berechtigungsscheine (Voucher) auf Spezialpapier hat die Bundesregierung die Bundesdruckerei beauftragt. Wann diese Voucher zum Versand durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vollständig fertiggestellt und ausgeliefert sind, steht noch nicht endgültig fest. Der Versand hat allerdings bereits im Januar begonnen. 

Die erste Welle der von der Bundesdruckerei produzierten Gutscheine (Voucher) ist in der ersten Januarwoche bei den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung angekommen. Seitdem werden diese Gutscheine an die betreffenden Versicherten versendet. Diese erste Runde mit insgesamt rund 1,2 Millionen Briefen an Privatversicherte wird voraussichtlich bis zum 15. Januar abgeschlossen sein. Insgesamt sollen rund 3,7 Millionen Briefe an Privatversicherte versand werden. Sie werden in drei Wellen verschickt: 

Der Versand soll in drei Wellen erfolgen.

  • Gruppe 1: Personen ab 75 Jahren. Abschluss voraussichtlich bis zum 15. Januar.
  • Gruppe 2: Personen ab 70 Jahren sowie diejenigen, die aufgrund einer der in der Schutzmasken-Verordnung genannten Krankheiten angeschrieben werden. Dafür soll die Lieferung der Voucher aus der Bundesdruckerei voraussichtlich um den 20 Januar herum erfolgen. Danach beginnt der Versand an die Versicherten schnellstmöglich.
  • Gruppe 3: Personen ab 60 Jahren. Dafür soll die Lieferung der Voucher aus der Bundesdruckerei Anfang Februar beginnen. Diese letzte Gruppe kann daher voraussichtlich bis Mitte Februar vollständig bedient werden.

Wie in der Presse berichtet (so in der Süddeutschen Zeitung vom 21. Januar 2021) gab es erhebliche Probleme beim rechtzeitigen Versand der Berechtigungsscheine.

Die Bürgerinnen und Bürger können die Voucher in zwei klar definierten Zeiträumen (Berechtigungsschein 1 in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar und Berechtigungsschein 2 in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April 2021) in den Apotheken einlösen. Diese Gültigkeitszeiträume sollen einen Ansturm auf die Apotheken verhindern sowie die Belieferung und eine geordnete Abholung sicherstellen. In der Apotheke zahlen die Anspruchsberechtigten pro eingelösten Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu (eine Maske kostet sechs Euro). Die Abrechnung der Maskenkosten mit der Bundesregierung erfolgt durch die Apotheken direkt über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Wer trägt die Kosten für die kostenlosen und vergünstigten FFP2-Masken?
Die Bundesregierung rechnet bei einem Anspruch von insgesamt 15 Schutzmasken pro Person mit Kosten in Höhe von mindestens 2,5 Milliarden Euro, die aus Steuermitteln finanziert werden sollen.

Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel
Nach dem jüngsten Beschluss von Bundes- und Landesregierungen am 19. Januar ist das Tragen medizinischer Schutzmasken – neben den erwähnten FFP2-Masken zählen dazu auch die sogenannten OP-Masken – im ÖPNV sowie im Einzelhandel seit 18. Januar 2021 verpflichtend. Eine vergleichbare Regel war zunächst in Bayern in Kraft getreten, allerdings reichen in Bayern keine einfachen OP-Masken, im Freistaat sind FFP2-Masken verpflichtend. Die Finanzierung der Masken kann dabei durchaus unterschiedlich geregelt sein. Bayern etwa stellt diese für Bedürftige kostenlos über die Kommunen zur Verfügung, andere Länder erwägen ebenfalls eine kostenlose Abgabe zumindest an Bedürftige. Eine Kostenerstattung für medizinische Schutzmasken durch die Private Krankenversicherung kommt hingegen grundsätzlich nicht in Betracht, da hier keine Maßnahmen zur Behandlung einer Krankheit betroffen sind.

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.
 

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