09.12.2019

Steuereinnahmen steigen weiter, aber nicht mehr so stark wie noch im Frühjahr angenommen

Herbst-Steuerschätzung 2019: Prognose gegenüber der Frühjahrs-Steuerschätzung leicht nach unten korrigiert. © Benjamin Klack/pixelio.de

Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung 2019

Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer werden die Steuereinnahmen von 796,4 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf rund 935,0 Milliarden Euro im Jahr 2024 steigen. Dabei verläuft die Entwicklung bei den Ländern und den Kommunen etwas besser als beim Bund. Insgesamt hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ seine Aufkommenserwartung leicht nach unten korrigiert. Diese Ergebnisse gab Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 30. Oktober bekannt.

Die 156. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 28. bis 30. Oktober 2019 auf Einladung der Finanzministerin des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart statt. „Wir tun richtig was und das zahlt sich aus. Bund, Länder und Gemeinden können auch in den nächsten Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Durch Rekordinvestitionen und Stärkung der Einkommen leistet der Bund einen wichtigen Beitrag für die brummende Binnenkonjunktur, Rekordbeschäftigung, steigende Löhne und stabile Staatseinnahmen. Ohne unsere Maßnahmen fiele das Wirtschaftswachstum deutlich geringer aus. Meine Prioritäten sind daher weiterhin massive Investitionen in die Zukunft, der soziale Zusammenhalt in unserem Land und wirksamer Klimaschutz.", so Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

In dem Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2019 spiegeln sich mehrere Entwicklungen wider. Zwar zeigt sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung insgesamt weniger dynamisch, bedingt durch eine Verlangsamung des weltwirtschaftlichen Wachstums. Aber die binnenwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist nach wie vor günstig. Die privaten Haushalte profitieren von einer sehr guten Arbeitsmarktlage und steigenden Einkommen. Die Finanzpolitik hat in den letzten Jahren starke Impulse für eine nachhaltige und anhaltende Steigerung der verfügbaren Einkommen gesetzt. In Verbindung mit dem nach wie vor robusten Arbeitsmarkt stellt die Binnenkonjunktur die tragende Säule des Wachstums dar.

Für die Einordnung der Schätzergebnisse ist wichtig, dass die Steuermehreinnahmen des Bundes für 2019 gegenüber der Mai-Steuerschätzung in Höhe von 4,0 Milliarden Euro im Wesentlichen durch Einmaleffekte beeinflusst sind (EU-Abführungen fielen niedriger aus, da konservative Schätzannahmen für einen ungeordneten Austritt Großbritanniens im Jahr 2019 nahezu aufgelöst werden konnten). Im kommenden Jahr bedeuten die Ergebnisse gegenüber dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 vom 26. Juni und dem Ergänzungshaushalt vom 2. Oktober (Klimafonds) geringere Steuereinnahmen in Höhe von 0,2 Milliarden Euro.

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2019 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet hiernach für dieses Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 0,5 Prozent und für das Jahr 2020 von +1,0 Prozent. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 2,8 Prozent für das Jahr 2019, +2,9 Prozent für das Jahr 2020, +3,1 Prozent für das Jahr 2021 sowie von je +2,8 Prozent für die Jahre 2022 bis 2024 projiziert.

Eine für die Steuerschätzung relevante gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage sind die Bruttolöhne und -gehälter (BLG). Die BLG wurden im Rahmen der aktuellen Herbstprojektion 2019 gegenüber der Frühjahrsprojektion 2019 wie folgt angepasst: Für das Jahr 2019 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von + 4,1 Prozent ausgegangen. Dies sind 0,3 Prozentpunkte weniger als in der Frühjahrsprojektion 2019. Für das Jahr 2020 wurde die Projektion um 0,7 Prozentpunkte auf + 3,2 Prozent abgesenkt. Für das Jahr 2021 wird wieder mit einer Zunahme der BLG von +2,8 Prozent um 0,4 Prozentpunkte auf +3,2 Prozent gerechnet. Für die Jahre 2022 bis 2024 wird die Prognose von +2,8 Prozent jährliches Wachstum beibehalten.

Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (UVE) sind die zentrale Fortschreibungsgröße für die gewinnabhängigen Steuerarten. Für das Jahr 2019 wird die UVE um 0,9 Prozentpunkte erhöht und nur noch ein Rückgang von 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr angenommen. Im Jahr 2020 wird mit einem Zuwachs von +1,6 Prozent gerechnet; allerdings ist dieser 1,3 Prozentpunkte geringer als noch in der Frühjahrsprojektion 2019 angenommen. Im Jahr 2021 wird eine Verbesserung um 0,2 Prozentpunkte auf +3,1 Prozent unterstellt. Für die Jahre 2022 bis 2024 wird ein jährlicher Zuwachs von + 2,8 Prozent angenommen.
Die Steuerschätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2019 sind folgende finanzielle Auswirkungen aus Gesetzen und sonstigen Regelungen berücksichtigt worden:

  • Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vom 24. Juni 2019
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019
  • Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages nach § 242a Absatz 2 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches für das Jahr 2020 vom 22. Oktober 2019.

Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai 2019 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2019 um 2,6 Milliarden Euro höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von 4,0 Milliarden Euro und für die Länder von 0,9 Milliarden Euro. Die Einnahmeerwartungen für die Gemeinden bleiben in etwa unverändert.

In den Jahren 2020 bis 2024 wird das Steueraufkommen insgesamt betrachtet leicht unter dem Schätzergebnis vom Mai 2019 liegen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose für das Jahr 2019 um +2,6 Milliarden Euro (Bund: +4,0 Milliarden Euro), 2020 um -1,7 Milliarden Euro (Bund: -0,2 Milliarden Euro), 2021 um -1,8 Milliarden Euro (Bund: -1,9 Milliarden Euro), 2022 um -2,7 Milliarden Euro (Bund: -2,0 Milliarden Euro) und 2023 um -3,5 Milliarden Euro (Bund: +2,4 Milliarden Euro) angepasst.

Bayern Finanzen bleiben stabil

Finanz- und Heimatminister Albert Füracker erklärte zu den regionalisierten Ergebnissen der Steuerschätzung: „Bayerns Finanzen bleiben stabil. Die aktuelle Steuerschätzung ist aus Sicht Bayerns weder Grund für überzogenen Pessimismus noch für besondere Euphorie. Das jetzige Ergebnis einer künftig gemäßigten, aber stabilen Entwicklung der Steuereinnahmen war vielmehr in dieser Form absehbar und wurde von uns auch so erwartet. Für mich als Finanzminister bedeutet die Prognose der Steuerschätzer daher vor allem, dass der Entwurf für den Nachtragshaushalt wie geplant fertiggestellt werden kann. Wir liegen hier im Hinblick auf die für 2020 erwarteten Steuereinnahmen stabil im Soll. Mit dem kommenden Nachtragshaushalt steigen wir nach der Zustimmung des Bayerischen Landtags insbesondere in die Umsetzung der durch Ministerpräsident Markus Söder vorgestellten ‚High-Tech-Agenda Bayern‘ ein. Hierzu sollen in den nächsten Jahren ausgehend von der höchsten Investitionsquote unter den vergleichbaren westdeutschen Flächenländern weitere rund 2 Milliarden Euro investiert werden. Damit legen wir die Basis für eine Fortsetzung der Prosperität in der bayerischen Wirtschaft und der Solidität in den öffentlichen Finanzen Bayerns.“

Für Bayern bedeutet die aktuelle Steuerschätzung, dass auch in Zukunft weiter mit anwachsenden Steuereinnahmen zu kalkulieren ist. Die jährlichen Zuwachsraten werden für Bayern nach dem jetzigen Ergebnis der Steuerschätzung etwas geringer ausfallen. Im Jahr 2019 ergibt sich aus der aktuellen Prognose der Steuerschätzer gegenüber der Schätzung im Mai für den Freistaat Bayern ein leichter Zuwachs der Steuereinnahmen von 156 Millionen Euro. Für das Jahr 2020 kann noch mit einem geringfügigen Plus von rund 7 Millionen Euro gerechnet werden. Insgesamt zeigt sich damit eine stabile Seitwärtsbewegung bei den staatlichen Steuereinnahmen, die auch Kalkulationsgrundlage für die laufende Aufstellung des Nachtragshaushalts 2020 ist.

Quelle: Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Finanzen und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

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