Tarifabschluss wird umgesetzt
Besoldungserhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent
Am 29. November 2021 einigten sich die Tarifvertragsparteien der Länder nach zähen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss. Dieser sieht unter anderem vor, dass die laufenden Monatsgehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent steigen.
Durch das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2022 vom 23. Juni 2022 wurde das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern umgesetzt. Auch hier erfolgt also eine Besoldungserhöhung zum 1. Dezember 2022. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zum gleichen Zeitpunkt eine Erhöhung um 50 Euro.
Im Rahmen des Tarifabschlusses wurde weiterhin vereinbart, dass die Beschäftigten im Länderbereich spätestens mit dem Entgelt für März 2022 eine steuer- und sozialabgabenfreie Coronasonderzahlung in Höhe von 1300 Euro und Auszubildende in Höhe von 650 Euro erhalten. Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst sowie Anwärterinnen und Anwärter haben eine entsprechende Sonderzahlung ebenfalls mit den März-Bezügen ausgezahlt bekommen.
Für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar ist die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, eine entsprechende Einmalzahlung den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern vorzuenthalten. KOMBA Bayern Chef Gerhard Kreilein: „Menschen, die sich in ihrem gesamten Berufsleben für Staat und Kommunen eingesetzt haben, für die Dauer von 14 Monaten eine Nullrunde zu verpassen – eine christlich-soziale Politik ist das nun wirklich nicht“.
Auf den Seiten unserer Spitzenorganisation dbb beamtenbund und tarifunion finden Sie unter https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html die neuen Besoldungstabellen für die bayerischen Beamtinnen und Beamten ab 01.12.2022.
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