Krankenhäuser Samstagszuschlag wird auf 20 Prozent erhöht
Der dbb und ver.di haben sich am 24. Juni 2019 mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) darauf geeinigt, den Samstagszuschlag auch für Beschäftigte in Krankenhäusern (Besonderer Teil Krankenhäuser) ab 1. Juli 2019 auf 20 Prozent des Stundenentgelts zu erhöhen. Die Verhandlungen zur Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit werden im September 2019 fortgesetzt.
Bereits in der Einkommensrunde 2018 hatten die Gewerkschaften mit der VKA die Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Erhöhung des Samstagszuschlags sowie zur Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit vereinbart. Voraussetzung war jedoch, dass die Refinanzierung durch die Krankenkassen geklärt ist. Das ist nunmehr mit den erfolgten gesetzlichen Neuregelungen erfolgt.
Samstagszuschlag
Ab dem 1. Juli 2019 wird der Zuschlag für die Arbeit an Samstagen zwischen 13 und 21 Uhr von aktuell 0,64 Euro pro Stunde auf 20 Prozent des Stundenentgelts angehoben. Das gilt – anders als im allgemeinen Teil des TVöD – auch für Beschäftigte, die Samstagsarbeit in Schicht- oder Wechselschicht leisten. Der Besondere Teil Krankenhäuser (BT-K) wird entsprechend geändert. Die Arbeitgeber haben sich eine Erklärungsfrist bis zum 30. September 2019 ausbedungen. Der erhöhte Zuschlag wird dann rückwirkend ausgezahlt.
Einrechnung der Pausen bei Wechselschicht
Über die Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit konnte noch keine Einigung erzielt werden. Die Arbeitgeberseite will hierzu erst noch letzte Unsicherheiten der vollständigen Refinanzierung auch für die Folgejahre klären. Die Rechtsauffassung der Gewerkschaften konnte hier noch nicht vollständig überzeugen. Wenn die Refinanzierung geklärt ist, wollen die Arbeitgeber die Einrechnung der Pausen dann im September 2019 mit den Gewerkschaften tarifieren. Dazu wird umgehend ein neuer Verhandlungstermin vereinbart.
Hintergrund
Im allgemeinen Teil des TVöD ist der Samstagszuschlag schon immer auf 20 Prozent des Stundenentgelts festgelegt. Auch die Pausenzeiten werden nach dem allgemeinen Teil bei Wechselschichtarbeit in die Arbeitszeit eingerechnet. Insofern sollen die Beschäftigten der Krankenhäuser endlich so behandelt werden, wie alle anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Quelle: dbb
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