Polizeiliche Kriminalstatistik 2018
Zum Teil erfreulich, zum Teil aber auch erschreckend
Der aktuellen Kriminalstatistik ist zu entnehmen, dass die Zahl der Straftaten die niedrigste seit 1992 ist. Es stellt sich aber zugleich auch neben dem positiven auch ein widersprüchliches Bild ein. Während die Zahl der in Deutschland verübten Straftaten weiter auf knapp 5,55 Millionen gesunken ist und die Aufklärungsquote leicht steigt, wächst das Unsicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und weicht damit von der objektiven Sicherheitslage ab.
Vor allem die Zahl der Wohnungseinbrüche und Diebstahldelikte ist auf ein historisches Tief gesunken. Immer mehr Taten bleiben im Versuchsstadium stecken. Dies ist zu begrüßen und zeigt, dass verstärkte Sicherheitsmaßnahmen von Bund und Ländern greifen.
Doch im öffentlichen Dienst sieht die Statistik anders aus. Beschimpft, geschlagen und mit Fäkalien beworfen – was Beschäftigte übe sich ergehen lassen müssen, nur weil sie ihren Job machen, ist schockierend. Die Hemmschwelle, übergriffig zu werden, sinkt immer mehr. Das zeigt sich jetzt auch in der aktuellen Statistik: Die Zahl der Gewalttäter steigt in diesem Bereich an.In Sozialämtern und Jobcentern sind handgreifliche Übergriffe keine Einzelfälle mehr, sondern bittere Realität. Es gibt kaum eine Berufsgruppe im öffentlichen Dienst, die nicht von Beleidigungen und Angriffen betroffen ist. Auch in Klassenzimmern und Krankenhäusern, in Bussen und Bahnen sowie gegenüber Parküberwachern und Ordnungskräften auf der Straße ist der Ton rauer geworden. Sogar Feuerwehrleute und Rettungssanitäter werden immer häufiger angegriffen ausgerechnet die, die kommen, um zu helfen. Die Delikte gegen staatliche Bedienstete einschließlich Feuerwehr, Rettungskräfte und Verwaltung haben um 39,9 Prozent (auf 34.168 Fälle) zugenommen. Im Schnitt wurden diese bis zu 100 Mal pro Tag tätlich oder verbal angegriffen und bei ihrer Arbeit behindert. Die hohe Zahl liegt allerdings auch an der statistischen Präzisierung der Straftaten sowie den neuen und verschärften Straftatbeständen der §§ 113 und 114 Strafgesetzbuch (StGB).
In der Realität werden aber viele Übergriffe gar nicht festgehalten und es scheint nach außen auch so, als sei nichts geschehen. Die Dunkelziffer ist nach unserer Einschätzung sehr hoch. Wichtig ist daher, dass alle Vorfälle gemeldet werden und der Dienstherr beziehungsweise Arbeitgeber sie auch zur Anzeige bringt. Dies ist im Übrigen auch der Fürsorgeflicht geschuldet.
Wenn man über Maßnahmen zur Verbesserung der Situation nachdenkt, gehört es eigetnlich zu den Grundlagen, sich erst einmal einen Überblick darüber zu verschaffen, was wie häufig genau passiert. Nur dadurch kann man Schritte sicherstellen, die den Betroffenen auch wirklich weiterhelfen und den Schutz der Beschäftigten erhöhen. Und die Fürsorgepflicht beschränkt sich hier nicht nur auf das bisher bekannte Gesundheitsmanagement, beispielsweise in Form von Rückenschule oder Fitnessangebot, sondern in diesen besonderen Fällen auch auf die psychologische Betreuung nach derartigen Übergriffen. Wir als komba gewerkschaft werden auch diesen Aspekt im Blick behalten.
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