Beitragsordnung der komba gewerkschaft bayern

Gemäß § 6 der Satzung der komba gewerkschaft bayern hat der 23. ordentliche Gewerkschaftstag am 6. und 7. Juni 2024 folgende Beitragsordnung beschlossen:

§ 1 Beitragszahlung
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld, sofern er nicht im Beitragseinzugsverfahren erhoben wird. Er ist monatlich zu entrichten.
Er wird durch SEPA-Lastschrifteinzug jeweils in den letzten drei Kalendertagen des Monats von den Konten der Mitglieder erhoben, sofern es bei den Kreisverbänden keine andere Regelung gibt.
(2) Kosten, die durch einen vom Mitglied zu vertretenen fehlgeschlagenen Beitragseinzug entstehen, sind zu erstatten.

§ 2 Grundsätze für die Festsetzung der Beiträge
(1) Der Beitrag beträgt bis zu 0,7 %
a) der Grundgehaltssätze der niedrigsten Stufe zuzüglich der Allgemeinen Stellenzulage bei den Beamtinnen und Beamten und
b) der Entgeltgruppen der Stufe 2 bei den unter den TVöD fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Dies gilt nicht für voll beurlaubte Mitglieder.
(2) Gelten für das Mitglied vom TVöD nicht erfasste Entgeltregelungen, wird eine dem Entgelt möglichst vergleichbare Entgelt- oder Besoldungsgruppe zugeordnet.
(3) Die Kreisverbände sollen einen Zuschlag zum Beitrag erheben. Über diesen Zuschlag, dessen Höhe die Generalversammlung beschließt, verfügt der Kreisverband. Für Beamtenanwärter und Auszubildende wird kein örtlicher Zuschlag erhoben.

§ 3 Beitragshöhe
(1) Der Hauptausschuss beschließt unter Beachtung dieser Beitragsordnung die Monatsbeiträge.
(2) Unabhängig von einer Beschlussfassung des Hauptausschusses werden die Mitgliedsbeiträge grundsätzlich an die Besoldungs- bzw. Entgelterhöhung angepasst:
a) bei Beamten entsprechend dem Prozentsatz einer linearen Besoldungserhöhung,
b) bei Tarifbeschäftigten entsprechend dem Prozentsatz einer linearen Entgelterhöhung,
c) bei Rentnern entsprechend dem Prozentsatz der allgemeinen Rentenerhöhung.
Beinhaltet die Besoldungs- oder Entgelterhöhung (auch) einen Sockelbetrag oder eine Einmalzahlung, wird für die Beitragsanpassung von Besoldungsgruppe A 11 bzw. EG 11. jeweils höchste Stufe, ausgegangen. Wird beim Tarifabschluss für Zulagen o. ä. ein Prozentsatz festgelegt, so gilt dieser.
Er wird auf volle 5 Cent aufgerundet.
Von der Beitragserhöhung ausgenommen sind die Beiträge für Anwärter und Auszubildende. Diese werden vom Hauptausschuss gesondert festgelegt.
Die Beitragsanpassung wird mit dem Monat der höheren Besoldung (auch vorschussweise) bzw. des höheren Entgelts wirksam.
(3) Bezieher von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld I) zahlen maximal 70 % des jeweiligen vorherigen Beitrages.
(4) Voll beurlaubte Mitglieder ohne Gehalts-/Besoldungsanspruch sind grundsätzlich von der Beitragszahlung befreit. Der Hauptausschuss kann allerdings festlegen, dass bei einer länger andauernden Beurlaubung frühestens nach drei Jahren ein Mindestbeitrag erhoben werden kann.
(5) Beitragsfreie Mitglieder haben nur dann Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz, wenn sie mindestens für 18 Monate Beiträge entrichtet haben.
(6) Der Landesvorstand ist befugt, in begründeten Einzel- oder Härtefällen die Beitragshöhe gesondert festzusetzen.

§ 4 Rückzahlungspflichten
Nach Maßgabe der Arbeitskampf- und Streikgeldordnung, der Richtlinien für Ausbildungsstipendien und Fachbücherzuschüsse und der Rechtsschutzordnung gewährte Leistungen können unter den jeweiligen Voraussetzungen zurückgefordert werden.
Über Ausnahmen entscheidet der Landesvorstand.

§ 5 Mitteilungspflichten
Die Mitglieder sind verpflichtet, alle beruflichen Veränderungen, die sich auf den Beitrag auswirken (z.B. Beförderung, Höhergruppierung, Änderung der Arbeitszeit, Ruhestandsversetzung) ihrem Kreisverband unverzüglich zu melden. Wird der Beitrag durch die Landesgeschäftsstelle der komba gewerkschaft bayern vom Konto des Mitglieds abgebucht, hat die Meldung direkt an die Landesgeschäftsstelle zu erfolgen.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt nach Beschlussfassung durch den 23. ordentlichen Gewerkschaftstag am 6. und 7. Juni 2024 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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Kontakt

komba gewerkschaft bayern
Pfeuferstraße 33
81373 München
Tel.: 089 770253
Fax: 089 7250957
lg.bayern(at)komba.de 

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Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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Mitbestimmung: Personalratsarbeit - Informationen und Materialien vom dbb beamtenbund und tarifunion

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