08.02.2020

Arbeitskreis Sozial- und Erziehungsdienst

Erste Sitzung des Arbeitskreises Sozial- und Erziehungsdienst der KOMBA-Gewerkschaft Bayern: (v. li. n. re.) Jessica Schubert (Weiden i. d. OPf.), Natasha Syed (Nürnberg), Gabriele Horgetz (München), Lydia Schatz (Memmingen), stellvertretender Landesvorsitzender Andreas Gehring, Isabella Göpper (Erlangen) und Elke Schwarz (Schwabach). © Gerhard Kreilein/KOMBA BAYERN

Erste Sitzung

Am 22. Oktober 2019 fand in Nürnberg die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises Sozial- und Erziehungsdienst statt. Für den Landesvorstand nahmen der Landesvorsitzende Gerhard Kreilein und der stellvertretende Landesvorsitzende Andreas Gehring an der Sitzung teil.

Der Arbeitskreis Sozial- und Erziehungsdienst wurde nach dem Gewerkschaftstag 2019 neu geschaffen. Zur Vorsitzenden des Arbeitskreises wurde Jessica Schubert, zur Stellvertreterin Isabella Göppner gewählt.

Der Tarifabschluss des Jahres 2015 läuft noch bis zum 30. Juni 2020. Im Rahmen der letzten Tarifrunde wurden zahlreiche Verbesserungen erreicht. Insbesondere wurden viele Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet (zum Beispiel Grundeingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern in die Entgeltgruppe S 8a, bisher Entgeltgruppe S 6), die Leitungen von Einrichtungen wurden gestärkt. Auch wurden neue Regelungen für dauerhafte stellvertretende Leitungen in mittleren und großen Einrichtungen geschaffen.

Offene Punkte aus dem Tarifabschluss 2015 sind insbesondere die Faktorisierung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder im Sinne des § 2 SGB IX, die zusätzliche Honorierung der Praxisanleiter-Tätigkeit und die bessere Bezahlung von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen. Die Tarifvertragsparteien hatten vereinbart, sich ab Juli 2019 über Erfahrungen und Weiterentwicklungen des Tarifvertrages auszutauschen. Vorgespräche fanden bereits statt.
Im Rahmen der Evaluierung wurde am 01. Oktober 2019 eine dbb online-Umfrage gestartet. Ziel der Umfrage war es, zu erfahren, was der Tarifabschluss von 2015 im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes bewirkt hat, was funktioniert hat und wo nachgearbeitet werden muss. Im Zuge der Auswertung wurde deutlich, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen an der Umfrage beteiligt haben, die in ihrem Beruf und von ihren Arbeitgebern noch nicht genug Wertschätzung erfahren haben. Die vielen differenzierten Antworten helfen sehr, wenn mit der Detailarbeit mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) bei den anstehenden Verhandlungen im Jahr 2020 begonnen wird.

Bei der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises Sozial und Erziehungsdienst hat die KOMBA-Gewerkschaft Bayern ein Positionspapier mit folgenden Forderungen entwickelt:

  • Zur Nachwuchsgewinnung ist es unverzichtbar, dass die Einkommen spürbar steigen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Dauer der Ausbildung (in Verbindung mit einem geringen Einkommen) nicht abgekürzt werden könnte.
  • Die Entgeltgruppe S 8a ist durch Entgeltgruppe S 8b zu ersetzen.
  • Die Stufenlaufzeiten müssen an die allgemeinen Stufenlaufzeiten des TVöD angepasst werden.
  • Ständige Vertretungen sind verpflichtend einzuführen. Beim Thema Stellvertretung ist zwischen ständiger Vertretung oder Abwesenheitsassistenz zu unterscheiden.
  • Zusatzqualifizierungen (zum Beispiel Master usw.) müssen anerkannt werden, beispielsweise durch eine „Qualitätszulage“.
  • Die Tätigkeit einer Gruppenleitung muss finanziell entschädigt werden. Unterstellungen müssen dabei berücksichtigt werden.
  • Aufgrund der Belastungen, die die Arbeit mit Kindern mit sich bringt, ist eine Altersentlastung (vergleichbar Lehrerbereich) notwendig.
  • Ein verbindlicher Anspruch auf eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit, gegebenfalls mit Verzicht auf eine lineare Gehaltserhöhung ist anzustreben.
  • Im Bereich der Sozialarbeit muss die Attraktivität des Berufes deutlich gesteigert werden, insbesondere müssen die einzelnen Tätigkeiten höheren Entgeltgruppen als gegenwärtig zugeordnet werden.

Neben den Verbesserungen im Tarifvertrag sind auch Änderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erforderlich. Hier gilt es, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Es muss ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass die 861 Millionen Euro Zuschuss des Bundes im Rahmen des „Gute-KiTa-Vertrages“ neben der Qualitätsverbesserung in Kitas auch der Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher dienen sollten. Hierzu konnten Jessica Schubert und Isabella Göppner für das unter der Leitung von Kerstin Schreyer, Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, geschaffene „Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern“ gemeldet werden.

Nach oben
Kontakt

KOMBA-Gewerkschaft Bayern
Pfeuferstraße 33
81373 München
Tel.: 089 770253
Fax: 089 7250957
lg.bayern(at)komba.de 

Nach oben
Imagefilm der komba gewerkschaft

Imagefilm der komba gewerkschaft

Nach oben
Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

Nach oben
komba vor Ort
Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Mitbestimmung

Mitbestimmung: Personalratsarbeit - Informationen und Materialien vom dbb beamtenbund und tarifunion

Nach oben