05.03.2020

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

© Tim Reckmann / Pixelio

Vereinfachung geplant

Noch ist es nur ein Gesetzentwurf, doch hoffentlich bald ein geltendes Gesetz: Laut „Bürokratie-Entlastungsgesetz III“ müssen Krankenkassen den Arbeitgeber künftig elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern informieren.

Versäumte Fristen zur Krankmeldung oder auf dem Postweg verloren gegangene Krankschreibungen dürften damit der Vergangenheit angehören. Das wäre ein positiver Aspekt der Digitalisierung, von dem alle Beschäftigten profitieren würden. Die komba gewerkschaft unterstützt deshalb das Vorhaben.

Was das Gesundheitswesen angeht, wurde ein weiterer Gesetzentwurf vorgelegt: das „Gesetz zur Stärkung der Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Dabei geht es insbesondere um einen verbesserten Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen und um die Vermeidung von Abrechnungsbetrug durch Neuregelungen in der außerklinischen Intensivpflege.

komba und dbb haben bereits eine Stellungnahme abgegeben und die wesentlichen Inhalte begrüßt, zumal durch Rehabilitation eine Pflegebedürftigkeit vermieden beziehungsweise hinausgezögert werden kann. Positiv hervorzuheben ist auch eine Weichenstellung für eine bessere Bezahlung des pflegerischen Personals, indem Krankenkassen tariflich vereinbarte Vergütungen grundsätzlich zu akzeptieren haben.

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