09.10.2019

Einheitliche Mitgliedsbeiträge für Rentnerinnen und Rentner

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Der Gewerkschaftstag der KOMBA BAYERN, oberstes beschlussfassendes Gremium der KOMBA-Gewerkschaft Bayern, ist auch zuständig für die grundsätzlichen Festlegungen der Mitgliedsbeiträge. Daher hatten die Delegierten beim Gewerkschaftstag am 10. und 11. Mai 2019 in Kempten auch über Anträge zur Beitragsordnung zu entscheiden.

Angenommen wurde beim diesjährigen Gewerkschaftstag in Kempten ein Antrag, nach dem der Beitrag für Rentner/Rentnerinnen (einschließlich Witwen) bis auf Weiteres auf 5 Euro/Monat festgesetzt wird. Der Beschluss lautet wörtlich: „Die bisherigen gestaffelten Mitgliedsbeiträge für Rentner einschließlich Witwen (Beitragsklassen JT/LT/NT/QT/PT) werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch nur noch eine Beitragsklasse mit einem spürbar ermäßigten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5 Euro ersetzt. Dieser neue Mitgliedsbeitrag wird in seiner Höhe bis auf Weiteres eingefroren.“ Nicht betroffen von dieser Beitragsregelung auf Landesebene sind die von den Kreisverbänden vor Ort zusätzlich erhobenen örtlichen Zuschläge.

Durch diesen Beschluss soll Arbeitnehmern, die in Rente gehen die Entscheidung, KOMBA-Mitglied zu bleiben, erleichtert werden. Für einen relativ geringen Beitrag können Rentnerinnen und Rentner zum einen der KOMBA solidarisch verbunden bleiben, und zu anderen weiterhin an Veranstaltungen ihres Kreisverbandes Anteil nehmen. Der Beschluss des Gewerkschaftstages wurde mit Wirkung ab 1. Juli 2019 umgesetzt.

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Imagefilm der komba gewerkschaft

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Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

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