22.10.2020

Ergebnisse der 158. Steuerschätzung

Steuerschätzung: Die Steuereinnahmen sind aufgrund der Corona-Pandemie im Sinkflug.  (Foto: © Benjamin Klack / pixelio.de)
Steuerschätzung: Die Steuereinnahmen sind aufgrund der Corona-Pandemie im Sinkflug. (Foto: © Benjamin Klack / pixelio.de)

Sonder-Prognose anlässlich der Corona-Pandemie

Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat Anfang September die Ergebnisse einer Sonder-Prognose zu den Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden für den Zeitraum 2020 bis 2024 vorgestellt.

 

Die außerplanmäßige Sonderschätzung war notwendig, weil die Schätzergebnisse vom Mai 2020 infolge der Corona-Pandemie mit großen Unwägbarkeiten behaftet waren. Die September-Ergebnisse sind von den Finanzverantwortlichen in Städten und Gemeinden mit Spannung erwartet worden, weil sie eine wichtige Planungsgrundlage für die Nachtragshaushaltsplanungen 2020 sind und einen belastbaren Ausblick auf die kommenden Jahre geben.

 

Nach den Projektionen der September-Schätzung müssen sich Bund, Länder und Gemeinden nach wie vor auf einen dramatischen Einbruch bei den Steuereinnahmen einstellen. Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen im Jahr 2020 geringfügig (-0,1 Milliarden Euro) niedriger ausfallen. Allerdings kommt es im nächsten Jahr infolge von Steuerrechtsänderungen zu deutlichen Steuermindereinnahmen. Die Städte und Gemeinden dürfen im Vergleich zu den Mai-Projektionen im Jahr 2020 mit etwas höheren Steuereinnahmen (+1,4 Milliarden Euro) rechnen, allerdings folgt diesem Zuwachs in den Jahren 2021 bis 2023 eine Abwärtskorrektur von insgesamt fünf Milliarden Euro. Das Vorkrisenniveau wird auf kommunaler Ebene erst wieder im Jahr 2022 erreicht. Für die Städte und Gemeinden gilt bei der Haushaltsplanung also weiterhin: Vorsicht walten lassen.

 

Überträgt man die Schätzergebnisse auf die bayerischen Städte und Gemeinden, so ist bei den Steuereinnahmen (Netto) im laufenden Jahr mit einem Einbruch um -9,8 Prozent auf 18,52 Milliarden Euro zu rechnen. Im Vergleich zur Mai-Schätzung (-11,1 Prozent) haben sich die Prognosen insgesamt etwas verbessert.

 

Bei der Gewerbesteuer (Netto) gehen die Steuerschätzer für das laufende Haushaltsjahr nun von einem Einbruch um -18,5 Prozent aus (Mai-Schätzung: -19,6 Prozent). Damit würde das bayerische Gewerbesteuernettoaufkommen um 1,57 Milliarden Euro auf knapp 7 Milliarden Euro sinken. Aktuell liegt das Gewerbesteueraufkommen (Netto) für das erste Halbjahr 2020 bei 4,2 Milliarden Euro (-15,7 Prozent). Der Bund und der Freistaat Bayern gewährten den Städten und Gemeinden Finanzzuweisungen zum pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen 2020. Dafür werden voraussichtlich 2,398 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, die noch im Jahr 2020 an die Städte und Gemeinden ausbezahlt werden sollen. Für das kommende Jahr 2021 kalkulieren die Steuerschätzer dann nach dem massiven Einbruch wieder mit einem deutlichen Anstieg um +17,9 Prozent (Mai-Schätzung: +23,6 Prozent).

 

Bei der zweitgrößten Steuereinnahmequelle, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, zeichnet sich aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt (Kurzarbeit, Anstieg der Arbeitslosigkeit) im Jahr 2020 unverändert ein deutlicher Einbruch ab. Allerdings hat sich die negative Prognose vom Mai (-7,9 Prozent) mit einem neuen Schätzwert von -7,4 Prozent etwas abgeschwächt. Dies würde bei den bayerischen Städten und Gemeinden zu einem Gesamtaufkommen von etwa acht Milliarden Euro führen. Für die folgenden Jahre (ab 2021) wird von einem Wachstumskorridor zwischen + 5,1 Prozent und + 6,7 Prozent ausgegangen. Allerdings kann es in Bayern auch zu stärkeren Steuermindereinnahmen kommen. Denn im Ländervergleich ist Bayern am stärksten von Kurzarbeit betroffen. So befanden sich im Juli bayernweit immer noch 1,18 Millionen Menschen oder 21 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit.

 

Quelle: Bayerischer Städtetag

 

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