08.02.2020

Gespräch des Landesvorstandes mit dem Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes

Gespräch des KOMBA-Landesvorstandes mit MdL Wolfgang Fackler im Bayerischen Landtag: (v. li. n. re.) Andreas Gehring, Gerhard Kreilein, MdL Wolfgang Fackler, Helmut Heinrich und Hans-Dieter Schulze. © KOMBA BAYERN

KOMBA-Gewerkschaft Bayern fordert Verbesserungen für kommunale Beschäftigte

Der KOMBA-Landesvorstand und der Vorsitzende des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Wolfgang Fackler, sind am 10. Dezember 2019 im Bayerischen Landtag zu einem Gespräch zusammengetroffen.

Für den KOMBA-Landesvorstand nahmen an dem Gespräch der Landesvorsitzende Gerhard Kreilein sowie seine Stellvertreter Hans-Dieter Schulze, Andreas Gehring und Helmut Heinrich teil. Bei der knapp einstündigen Unterredung wurden eine Reihe von Themen angesprochen.

Ballungsraumzulage
Die Lebenshaltungskosten im Großraum München sind nach wie vor außerordentlich hoch. Die KOMBA-Gewerkschaft Bayern erkennt an, dass im Jahre 2018 mit der Erhöhung der
Ballungsraumzulage um 50 Prozent ein Schritt in die richtige Richtung getan wurde. Allerdings können die Beträge, die aktuell gewährt werden – der Grundbetrag liegt gegenwärtig bei 126,62 Euro – trotzdem nur als „Tropfen auf dem heißen Stein“ gewertet werden. Aus KOMBA-Sicht ist eine weitere spürbare Anhebung dringend erforderlich.

Für den Tarifbereich hat der Münchner Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die „Münchenzulage“ mit Wirkung vom 1. Januar 2020 verdoppelt. Auch wenn seitens der KOMBA-Gewerkschaft Bayern akzeptiert wird, dass die Landeshauptstadt München nicht die Höhe der Besoldung „diktieren“ kann, ist doch zu sehen, dass das Grundanliegen, nämlich zumindest einen kleinen finanziellen Ausgleich zu schaffen, berechtigt ist. Die Bemühungen des Bayerischen Beamtenbundes, der in zahlreichen Gesprächen versucht hat, auch für den Beamtenbereich eine Anhebung der Ballungsraumzulage vorzunehmen, haben bisher aber leider zu keinem Erfolg geführt.

Der Vorsitzende des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes sieht das Anliegen grundsätzlich als berechtigt an, meint aber, dass gegenwärtig der finanzielle Spielraum hierfür nicht sehr groß sei. Ferner habe das „Leben in München“ einen gewissen Mehrwert, den der Dienstherr nicht eins zu eins ausgleichen könne. Dennoch sicherte er zu, die Angelegenheit nicht aus den Augen zu verlieren.

Parteiverkehrszulage
In vielen Großstädten fällt es zunehmend schwer, Stellen mit intensivem Publikumsverkehr zu besetzen. Insbesondere in Ausländerbehörden oder Jobcentern sind freie Planstellen schon der „Normalfall“. Unter Federführung des Finanzministeriums tagt seit längerem eine Arbeitsgruppe, die nach Lösungen sucht. Ergebnisse wurden bisher allerdings nicht bekannt. Einigkeit bestand darin, dass hier dringend eine Lösung gefunden werden muss. Einig war man sich ferner, dass ein gewisser Anreiz in Form einer Zulage geschaffen werden sollte. 

Lernmittelfreiheit
Anwärterinnen und Anwärter müssen sich die für die Ausbildung notwenige Fachliteratur auf eigene Kosten beschaffen. Aufgrund einer Anfrage aus der Mitte des Landtags hatte vor einiger Zeit das Finanzministerium aufgezeigt, wie hoch in den einzelnen Fachbereichen der finanzielle Aufwand ist. Die Schere geht hier sehr weit auseinander. Während beispielsweise bei der Steuerverwaltung der Aufwand für die gesamte Ausbildung in der QE 3 etwa 120 Euro beträgt, müssen Nachwuchskräfte beim Justizvollzug (Verwaltungsdienst) fast 2.000 Euro berappen. Beim nichttechnischen Verwaltungsdienst der Inneren Verwaltung fallen Kosten in Höhe von rund 1.000 Euro an. Vor diesem Hintergrund sollte hier ein finanzieller Ausgleich – gestaffelt nach Fachbereichen - in Form eines Zuschusses zu den Aufwendungen für Lernmittel erfolgen. Für die Nachwuchskräfte der Inneren Verwaltung hält der KOMBA-Vorstand einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 25 Euro für angemessen. Dem Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Wolfgang Fackler, war diese Problematik bisher nicht bekannt. Er sagte zu, sich das näher anzusehen.

Anwärtersonderzuschläge für den Feuerwehrbereich
Den Feuerwehren in Bayern, aber auch in anderen Ländern, fällt es zunehmend schwer, geeignetes Personal zu finden. Hintergrund ist vor allem die Tatsache, dass alle Anwärter für diesen Beruf bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und demzufolge auch ein entsprechendes Einkommen haben. Dann wieder für die Dauer eines Jahres nur von Anwärterbezügen leben zu müssen, hindert doch viele daran, den Beruf eines Feuerwehrbeamten zu ergreifen. In der Vergangenheit wurde es deshalb immer schwieriger, geeignete Nachwuchskräfte in ausreichender Zahl zu gewinnen. Es gibt zwar die Möglichkeit, Anwärtersonderzuschläge zu gewähren - hier muss aber für den feuerwehrtechnischen Dienst der jeweilige Dienstherr erst die Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat beantragen. Und diese zu erhalten, ist keine Selbstverständlichkeit.

Zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen erhalten mittlerweile alle Nachwuchskräfte einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 90 Prozent. Nachdem Bayern bei der Besoldung gerne die Spitzenposition innehaben will, muss hier aus Sicht der KOMBA-Gewerkschaft Bayern eine Verbesserung erfolgen. Nach den Vorstellungen der KOMBA sollte das Bayerische Besoldungsgesetz dahingehend verändert werden, dass die kommunalen Dienstherren in Zukunft selbstständig entscheiden können, wann und in welchen Bereichen derartige Zuschläge gezahlt werden. Die maximale Höhe könnte ja der Gesetzgeber vorgeben. Nach dem heutigen Stand entscheidet nämlich das Finanzministerium indirekt, welche Qualität die Nachwuchskräfte im Feuerwehrbereich der Kommunen haben. Wolfgang Fackler zeigte Verständnis für dieses Anliegen. Er will sich die Angelegenheit noch einmal näher ansehen.

Teilzeitbeschäftigung für Anwärterinnen und Anwärter
Mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 18. Mai 2018 wurde das Bayerische Beamtengesetz dahingehend geändert, dass auch im Vorbereitungsdienst eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die entsprechenden Fachverordnungen dies auch vorsehen. Die Fachverordnung nichttechnischer Verwaltungsdienst wurde bisher nicht entsprechend angepasst. Dies führt dazu, dass die jeweiligen Dienstherren bei Anträgen ihrer Nachwuchskräfte keine entsprechen Arbeitszeitreduzierungen vornehmen können. Aus KOMBA-Sicht ein untragbarer Zustand. Die lobenswerte Absicht des Gesetzgebers geht damit ins Leere. Hier sagte Wolfgang Fackler der KOMBA seine Unterstützung zu und versprach, tätig zu werden.

Weitere Themen
Aufgrund der knappen zur Verfügung stehenden Zeit konnten einige weitere Themen nur angerissen werden. Dazu gehörte unter anderem das Thema „Gewalt gegen Beschäftigte“, hierzu hat MdL Wolfgang Fackler unter anderem auch einen Antrag im Bayerischen Landtag gestellt. Vereinbart wurde zum Schluss des Gespräches, den Gedankenaustausch fortzusetzen.

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