29.05.2020

Rückgang von Gewerbesteuer und Einkommensteuer

© aalmeidah/pixabay.com

Die Corona-Krise und ihre finanziellen Folgen

Aktuell stehen Tag für Tag auf der Tagesordnung, stets neue Herausforderungen der Corona-Krise zu meistern, Menschenleben zu retten, Menschen zu schützen und die Infrastruktur der kommunalen Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten.

Dies ist das Wichtigste, so der Bayerische Städtetag. Daneben achten Kommunen darauf, ihre Verwaltungen am Laufen zu halten. Gleichzeitig geht es auch darum, sich über die Zeit nach der Krise Gedanken zu machen und die finanziellen Folgen für die Kommunen im Blick zu halten. Vor allem rasche Rückgänge bei der Gewerbesteuer und bei der Einkommensteuer werden sich auf die kommunalen Haushalte auswirken. Mit Nachtragshaushalten ist zu rechnen. Bei den Gewerbesteuereinnahmen sind spätestens ab dem zweiten Kalendervierteljahr 2020 massive Rückgänge zu erwarten.
Viele Betriebe und Unternehmen stellen aufgrund wegbrechender Umsatzerlöse aktuell Anträge auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das laufende Jahr. Hinzu kommen zahlreiche bei den Städten und Gemeinden eingehende Anträge auf zinslose Stundungen bei Gewerbesteuerveranlagungen für zurückliegende Zeiträume, die nach einem Monat zur Zahlung fällig werden.

Der für die Städte und Gemeinde bedeutsame Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird von dem Konjunktureinbruch ebenfalls betroffen sein. Hier kommen insbesondere die Effekte der Kurzarbeit zum Tragen. Folglich wird es im Rahmen der Mai-Steuerschätzung bei den wichtigsten Steuereinnahmen wie der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung zu empfindlichen Abwärtskorrekturen kommen.
Eine zeitlich nachgelagerte abmildernde Entlastung durch das Finanzausgleichssystem ist aktuell nicht zu erwarten, weil auch die Gemeinschaftssteuern von den negativen Auswirkungen erfasst werden. Somit sind keine steuerbedingten Zuwächse im allgemeinen Steuerverbund des kommunalen Finanzausgleichs zu erwarten. Zwar konnten viele Kommunen durch die positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen in den vergangenen Jahren ihren Schuldenstand reduzieren und Rücklagen aufbauen, allerdings dienen diese Mittel insbesondere der Finanzierung von bereits laufenden und fest eingeplanten Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Die sich abzeichnende Wirtschaftskrise stellt für die vielerorts bereits verabschiedeten kommunalen Haushalte 2020 eine gewaltige Belastungsprobe dar. Viele Kommunen werden in absehbarer Zeit gezwungen sein, mit Nachtragshaushalten auf die wegbrechenden Steuereinnahmen zu reagieren. Dabei wird eine Neuverschuldung nicht ausbleiben. Vor allem die Finanzierung neuer Investitionsmaßnahmen wird vorbehaltlich etwaiger staatlicher Konjunkturprogramme neu auf den Prüfstand kommen, so abschließend der Bayerische Städtetag in seinem Informationsbrief.
Quelle: Bayerischer Städtetag

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