Tariffähigkeit von Gewerkschaften
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 13. September 2019 entschieden, dass die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft von der Mitgliederzahl abhängig gemacht werden kann (Az 1 BvR 1/16).
Tenor der Karlsruher Verfassungsrichter: „Ohne eine gewisse Geschlossenheit der Organisation und Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler wäre eine Arbeitnehmervereinigung vom guten Willen der Arbeitgeberseite und anderer Arbeitnehmerkoalitionen abhängig und könnte den Aufgaben der Tarifautonomie nicht gerecht werden; von der Mitgliederzahl einer Koalition hängt ihre Verhandlungsstärke ab“.
Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass Kleinstorganisationen, wie zum Beispiel die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft, keinerlei Einfluss nehmen können. Dies gilt sowohl für den Tarif- als auch für den Beamtenbereich.
Quelle: BBB
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