19.08.2019

KOMBA BAYERN-Gewerkschaftstag in Kempten

© komba gewerkschaft

Entschließungen zu aktuellen Themenbereichen verabschiedet

Beim 22. ordentlichen Gewerkschaftstag am 10. und 11. Mai 2019 in Kempten haben die Delegierten neben nahezu 70 Sachanträgen auch zwei Entschließungen verabschiedet.

In diesen Entschließungen bezieht die KOMBA-Gewerkschaft Bayern Position zur „Nachwuchsgewinnung im kommunalen Dienst“ und zur „Gewalt gegen Beschäftigte im kommunalen Dienst“. Die beiden Entschließungen wurden inzwischen auch an das Bayerische Staatsministerium des Innern und an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, an die Fraktionen des Bayerischen Landtags, an die Kommunalen Spitzenverbände in Bayern, an den Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern sowie an unsere Dachorganisationen komba gewerkschaft (Bund) und Bayerischer Beamtenbund übermittelt.

Nachwuchsgewinnung im kommunalen Dienst

In den letzten Jahren ist es, vor allem in den Ballungsräumen, zunehmend schwieriger geworden, geeignete Nachwuchskräfte zu finden. Schulabsolventen können inzwischen aus den besten Ausbildungsplatzangeboten auswählen. Junge Menschen sind anspruchsvoll und wollen attraktive Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen. Hier gerät der kommunale Dienst immer weiter ins Hintertreffen, zumal viele Betriebe der Privatwirtschaft mit Nachwuchsproblemen flexibler reagieren können und immer attraktivere Angebote unterbreiten.

Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die Privatwirtschaft den öffentlichen Dienst längst eingeholt, in Teilbereichen sogar überholt, was zum Teil leider auch der Blockadehaltung einzelner Vorgesetzter geschuldet ist, die bestehenden Instrumente, wie beispielweise Telearbeit oder flexible Arbeitszeitmodelle, generell ablehnen.

Wenn es nicht gelingt, genügend Nachwuchskräfte zu gewinnen, wird sich die Arbeitsbelastung im kommunalen Dienst deutlich erhöhen. Eine Aufgabenminderung durch Bürokratieabbau und Vereinfachung der Gesetze ist kaum zu erwarten und auch die Digitalisierung von Arbeitsprozessen kann nur einen Teil des Personalvakuums, das durch Ruhestandseintritte in den nächsten Jahren bereits absehbar ist, auffangen. Die damit bereits vorprogrammierte Überforderung macht eine Ausbildung im kommunalen Dienst sicher nicht attraktiv.

Die KOMBA-Gewerkschaft Bayern fordert deshalb

  • eine weitere Anhebung der Anwärterbezüge und Ausbildungsvergütungen
  • dass jeder kommunale Dienstherr selbst entscheiden kann, ob, in welchen Bereichen und in welchem Umfang er Anwärtersonderzuschläge nach Art. 78 Abs. 1 BayBesG gewährt
  • moderne und attraktive Arbeitsplätze sowie Ausbildungsbedingungen, um im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft bestehen zu können
  • konkurrenzfähige Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • eine bedarfsgerechte Zahl an Ausbildungsplätzen, die den Folgen des demografischen Wandels Rechnung trägt
  • Auszubildenden muss nach bestandener Abschlussprüfung die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zugesichert werden
  • weitere Maßnahmen, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen (Telearbeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Führung in Teilzeit…) und tatsächliche Umsetzung bestehender Instrumente
  • Betreuungsangebote/-plätze für Kinder von Auszubildenden, Anwärterinnen und Anwärtern  


Gewalt gegen Beschäftigte im kommunalen Dienst
Arbeitgeber und Dienstherren sind gefordert
Leider ist das Thema „Gewalt gegen Beschäftigte im kommunalen Dienst“ ein Problem, mit dem sich Betroffene, Dienstherren bzw. Arbeitgeber und auch wir als Gewerkschaft zunehmend auseinandersetzen müssen.

Respektlosigkeit, Beleidigungen bis hin zu tätlichen Übergriffen gab es schon immer, allerdings hat sich dies in der Vergangenheit zumeist auf die engen Bereiche der Eingriffsverwaltung und der (verweigerten) Leistungsgewährung beschränkt.

Heutzutage haben nahezu alle Beschäftigten der klassischen Verwaltung mit Publikumsverkehr Erfahrungen mit Respektlosigkeit bis hin zu Bedrohungen gemacht. Tätliche Übergriffe werden erschreckenderweise inzwischen sogar gegenüber Feuerwehrbeamten und Rettungskräften im Einsatz, ja sogar auch in Krankenhäusern verübt. Jedes Jahr gibt es in Deutschland mindestens 70.000 erfasste Übergriffe auf Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Da nicht jede Beleidigung und Bedrohung zur Anzeige gebracht wird, dürfte die tatsächliche Anzahl weit höher liegen.

Eine Folge daraus ist, dass es immer schwieriger wird, Stellen in besonders belasteten Bereichen (Ausländeramt, Jobcenter, Jugendhilfe, Ordnungsamt, Vollstreckung…) zu besetzen, zumal wenn gleich bewertete Stellen in Querschnittsämtern zur Verfügung stehen. Im KGSt-Gutachten 1/2009 hatte man für die Stellenbewertung die Einfügung eines Merkmals „Grad der psychosozialen Anforderungen“ erwogen, da immer wieder kritisiert wurde, dass diese Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden, jedoch letztlich davon abgesehen. Begründet wurde dies u.a. damit, dass „bestimmte psychosoziale Belastungen berufstypisch sind. Sie seien mit der Wahl des Berufes verbunden und deshalb zumindest in ihrer durchschnittlichen Ausprägung über das Merkmal Grad der Vor- und Ausbildung hinaus nicht „bewertungsrelevant“. Die Aussage, „dass von einer besonderen psychosozialen Belastung nicht alle Stellen betroffen sind“ –  ist fast schon zynisch. Eine besondere Belastung, die Publikumsämter betrifft, fällt unter den Tisch, da in anderen Bereichen derartige Anforderungen kaum beziehungsweise nicht auftreten. Es ist höchste Zeit, diese Entscheidung angesichts der Fakten (zunehmende Übergriffe, unbesetzte Stellen in belasteten Bereichen…) zu revidieren.

Die KOMBA-Gewerkschaft Bayern fordert deshalb

  • dass Arbeitgeber bzw. Dienstherren sich der Lage bewusst werden, der ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt sind. Sie müssen sowohl präventiv als auch nach Vorfällen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen, Strafanzeigen gegen die Täter stellen und betroffene Kräfte betreuen
  • dass Stellenbewertungen überarbeitet werden – es muss berücksichtigt werden, dass an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Publikumsverkehr inzwischen ganz andere Anforderungen gestellt werden als früher, da negative Entscheidungen kaum noch akzeptiert werden


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Kontakt

KOMBA-Gewerkschaft Bayern
Pfeuferstraße 33
81373 München
Tel.: 089 770253
Fax: 089 7250957
lg.bayern(at)komba.de 

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Imagefilm der komba gewerkschaft

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Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

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