22.03.2019

Kommunale Kassenstatistik 2018

Steuereinnahmen der bayerischen Kommunen weiter auf Wachstumskurs: Trotz steigender Ausgaben verzeichnen die Kommunen auch im Jahr 2018 einen Überschuss. © Benjamin Klack/Pixelio.de

Überschuss von 1,3 Milliarden Euro

Die Ergebnisse der Kassenstatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik für das 4. Quartal 2018 geben einen Gesamtüberblick über die aktuelle Finanzlage der bayerischen Kommunen im abgelaufenen Jahr.

Die Steuereinnahmen (Netto) der Städte und Gemeinden stiegen im Jahr 2018 um + 7,1 Prozent auf 20,05 Milliarden Euro. Dieser Zuwachs liegt über der prozentualen Steigerung aus dem Vorjahr (+ 5,1 Prozent).

Das Plus bei den Steuereinnahmen ist im Jahr 2018 insbesondere auf die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Das Netto-Gewerbesteueraufkommen (Bruttoaufkommen abzüglich Gewerbesteuerumlage) stieg um + 8,3 Prozent auf 8,59 Milliarden Euro. Im Jahr 2017 verzeichneten die bayerischen Kommunen noch einen leichten Rückgang von -0,3 Prozent. Mit einem Nettoaufkommen von 4,03 Milliarden Euro kam es bei den kreisfreien Städten zu einem Zuwachs um + 11,4 Prozent (Vorjahr: - 6,6 Prozent). Ebenfalls positiv entwickelte sich die Gewerbesteuer bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Hier stieg das Nettoaufkommen um + 5,7 Prozent auf 5,64 Milliarden Euro (Vorjahr: + 5,8 Prozent).

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erhöhte sich insgesamt um + 4,5 Prozent auf 8,26 Milliarden Euro, was rund 41 Prozent des Netto-Gesamtsteueraufkommens der bayerischen Kommunen entspricht. Aufgrund von Steuerrechtsänderungen lag das Plus deutlich unter der Vorjahreswachstumsrate (+ 9,4 Prozent). Wegen der Anpassung der Schlüsselzahlen zur Ermittlung des Anteils an der Einkommensteuer für den Zeitraum 2018 bis 2020 stellt sich die Entwicklung des Einkommensteueranteils im Jahr 2018 für jede Gemeinde unterschiedlich dar. So beträgt der Zuwuchs bei den kreisfreien Städten + 3,3 Prozent und bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden + 5,1 Prozent. Bei der alle drei Jahre stattfindenden Aktualisierung ist insbesondere von Bedeutung, ob die Höchstgrenzen für die Berücksichtigung des zu versteuernden Einkommens der Bürger beibehalten oder erhöht werden. Für den Zeitraum 2018 bis 2020 wurden die bisherigen Höchstbeträge (35.000 Euro / 70.000 Euro) beibehalten. Einkommenszuwächse oberhalb der Höchstbeträge bleiben deshalb unberücksichtigt. In den Jahren 2019 und 2020 verlaufen die zu erwartenden Zuwächse wieder einheitlich. Der sprunghafte Anstieg bei der Umsatzsteuerbeteiligung um rund 29 Prozent auf 1,27 Milliarden Euro basiert auf der ab 2018 greifenden Entlastung der Kommunen durch den Bund in Höhe von jährlich fünf Milliarden Euro. Davon erhalten die Kommunen im Jahr 2018 2,76 Milliarden Euro über den gemeindlichen Umsatzsteueranteil. Der Anteil der bayerischen Städte und Gemeinden beträgt 576 Millionen Euro.

Ein Blick auf die Ausgabenseite: Bei den Personalausgaben setzt sich der kontinuierliche Zuwachs fort. Hier stieg die Ausgabenbelastung merklich um + 5,6 Prozent auf 10,54 Milliarden Euro. Außerdem haben höhere Umlagebelastungen (Kreisumlage, Bezirksumlage), gestiegene Verwaltungs- und Betriebsausgaben (+ 5,0 Prozent) sowie eine Steigerung bei der Sozialhilfe um 4,4 Prozent das Ausgabenniveau der bayerischen Kommunen erhöht.

Die kommunalen Bauinvestitionen stiegen deutlich um rund + 16 Prozent auf 6,12 Milliarden Euro. Wie in den Vorjahren leisteten die Kommunen im Jahr 2018 insgesamt eine höhere Tilgungsrate (1,82 Milliarden Euro) als Kredite (1,29 Milliarden Euro) vereinnahmt wurden. Die kassenmäßigen Gesamteinnahmen der bayerischen Kommunen stiegen im Jahr 2018 um + 3,9 Prozent auf 43,92 Milliarden Euro und auf der Ausgabenseite um + 6,5 Prozent auf 42,62 Milliarden Euro. Damit ergibt sich für 2018 ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,30 Milliarden Euro, der aber deutlich unter dem Kassenüberschuss aus dem Vorjahr liegt (- 42,7 Prozent).

Quelle: Bayerischer Städtetag

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