19.07.2021

Neugewählte Personalräte nehmen Arbeit auf

©jette55_pixabay.com

Personalratswahlen 2021

Die Personalratswahlen sind vorbei. „Endlich“, „Geschafft“ oder so ähnlich werden sicherlich so manche Wahlvorstandsmitglieder, vor allem aber Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer denken. Für viele hat die Arbeit aber jetzt erst richtig begonnen – die neugewählten Personalräte werden am 1. August ihre Arbeit aufnehmen.

Herzlichen Glückwunsch
Allen gewählten Personalratsmitgliedern gratuliert die KOMBA-Gewerkschaft Bayern ganz herzlich und wünscht ihnen für die kommenden fünf Jahre viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. KOMBA BAYERN-Vorsitzender Gerhard Kreilein: „Ich wünsche allen eine glückliche Hand, das nötige Durchsetzungsvermögen und viel Erfolg“.

Schulungen
Die erstmals in einen Personalrat gewählten Mitglieder und die jeweils ersten Ersatzmitglieder, die bisher noch keine Personalratsmitglieder waren, haben nach Art. 46 Abs. 5 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes einen Rechtsanspruch, an einer Grundschulung teilzunehmen, um sich mit der Personalratsarbeit und deren rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen. Die Kosten für die Schulung trägt der Dienstherr/Arbeitgeber. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der jeweilige Personalrat einen „Entsendungs- und Kostenübernahmebeschluss“ fasst und diesen Beschluss an den Dienstherrn/Arbeitgeber weiterleitet.

In der Vergangenheit hat die KOMBA-Gewerkschaft Bayern den insgesamt fünftägigen Schulungsanspruch auf zwei Seminarteile aufgeteilt: drei Tage im Herbst nach den durchgeführten Personalratswahlen und den zweiten Teil dann etwa neun Monate später. Diese Praxis soll beibehalten werden. Diese Aufteilung hat sich bewährt, da im Laufe der praktischen Arbeit viele Fragen auftreten, die dann gezielt angesprochen und diskutiert werden können.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir die Schulungstermine in diesem Jahr noch nicht festgelegt. Sehr wichtig wäre es uns, hier Präsenzveranstaltungen anbieten zu können, allein schon wegen eines möglichen Gedankenaustausches außerhalb der „Unterrichtsstunden“. „Teil I“ der Personalrats-Grundschulung – vermutlich zwei Seminare - soll aber zeitnah noch in diesem Herbst stattfinden. Nähere Informationen erhalten die Personalratsmitglieder, die einen Schulungsanspruch haben, in den nächsten Wochen direkt von der KOMBA-Landesgeschäftsstelle.

Bitte melden Sie sich
In der Regel übernehmen die Kreisverbände die entsprechenden Meldungen der neu- und wiedergewählten Personalratsmitglieder an die Landesgeschäftsstelle. Allerdings gibt es auch Bereiche, bei denen der Informationsaustausch zwischen Personalratsmitgliedern und Kreisverband nicht so optimal organisiert ist. Wir bitten deshalb alle KOMBA-Mitglieder, die auf „Nummer sicher“ gehen wollen und die bei den diesjährigen Wahlen als Personalratsmitglieder oder erste Ersatzmitglieder neu- beziehungsweise wiedergewählt wurden, sich selbst bei der Landesgeschäftsstelle (Pfeuferstraße 33, 81373 München, Tel.: 089 770253, E-Mail: lg.bayern@komba.de) zu melden.

Ergebnisse
Die Ergebnisse der Personalratswahlen in den einzelnen Städten lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Wir werden darüber aber selbstverständlich zu einem späteren Zeitpunkt gesondert berichten.
 

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Kontakt

KOMBA-Gewerkschaft Bayern
Pfeuferstraße 33
81373 München
Tel.: 089 770253
Fax: 089 7250957
lg.bayern(at)komba.de 

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Imagefilm der komba gewerkschaft

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Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

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Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

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Mitbestimmung: Personalratsarbeit - Informationen und Materialien vom dbb beamtenbund und tarifunion

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