23.08.2021

Tarifverhandlungen

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Einkommensrunde für die Länder 2021

Im Herbst 2021 steht die nächste Einkommensrunde im Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) an. Nach der Forderungsfindung Ende August sind im Zeitraum Oktober bis November 2021 drei Verhandlungsrunden zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften geplant. Die Vorbereitungen haben bereits im April 2021 begonnen. Die Vorzeichen deuten auf schwierige Verhandlungen hin. Da das Ergebnis dieser Tarifverhandlungen Grundlage für die nächste Besoldungserhöhung der Landes- und Kommunalbeamten ist, sind diese Tarifverhandlungen für die Beamten von besonderer Bedeutung.

Nachdem bereits Anfang April die Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion sich mit den bevorstehenden Einkommensrunden befasst hatte, ist Ende April auch der BBB in die Vorbereitungen mit eingestiegen. Der BBB-Tarifausschuss hatte in seiner Sitzung Ende April Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik im dbb beamtenbund und tarifunion, und Ulrich Hohndorf, Leiter Geschäftsbereich Tarif, eingeladen, um frühzeitig die Gegebenheiten auszuloten.

Die diesjährige Einkommensrunde findet unter nicht ganz einfachen Rahmenbedingungen statt. Darauf wies auch Volker Geyer hin. Neben der Wirtschaftslage und der Pandemie, deren Entwicklung bis zum Herbst 2021 noch nicht vorhersehbar ist, gehe es insbesondere um den aktuellen Gestaltungswillen der TdL. Diese verweigere im Hinblick auf den sogenannten Arbeitsvorgang jegliche Tarifverhandlungen zu anderen dringenden Themen und hat zu diesem Thema bereits Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

Zur Erläuterung: Die Eingruppierung in die zutreffende Entgeltgruppe erfolgt anhand einer Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dabei sind vor der Bewertung der Tätigkeit sogenannte Arbeitsvorgänge zu bilden, so § 12 Abs. 1 TV-L. Dieser bestimmt, dass die gesamte auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals dieser Entgeltgruppe erfüllen. Strittig zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist nun, zu welchem Anteil innerhalb eines Arbeitsvorgangs die jeweilige Anforderung erfüllt sein muss.

Wird innerhalb eines Arbeitsvorgangs das geforderte Tätigkeitsmerkmal nur zu 13 Prozent (also unterhälftig) erfüllt, macht der Arbeitsvorgang aber 60 Prozent der gesamten Tätigkeit aus, so gilt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Tätigkeitsmerkmal auch für die Eingruppierung als erfüllt. Die Arbeitgeber verlangen eine Erfüllung innerhalb des Tätigkeitsmerkmals zu 50 Prozent. Gegen die Rechtsprechung des BAG haben sie Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Sofern die TdL die Tarifverhandlungen an ein Einlenken beim Thema Arbeitsvorgang knüpft, ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, verdeutlicht dies die Unwilligkeit der TdL zu konsensorientierten Verhandlungen, stellt Geyer klar.

Im Hinblick auf die anstehenden Tarifverhandlungen hat der dbb beamtenbund und tarifunion unmittelbar nach der Bundestarifkommission alle betroffenen Fachgewerkschaften zu gemeinsamen Branchentagen eingeladen und vorgeschlagen, schon vor der Sommerpause über Aktionsmöglichkeiten und -formen zu sprechen. Im September 2021 soll zur Vorbereitung der Einkommensrunde auch eine Streikleiterkonferenz erfolgen.

Auch der Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Ulrich Silberbach machte schon im Vorfeld darauf aufmerksam, dass schwierige Verhandlungen bevorstehen könnten. Dabei sprach er die Gefahr an, dass die vielen Gelder, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Lage ausgegeben werden, beim öffentlichen Dienst eingespart werden könnten. Um diese Situation zu umgehen, werden daher zahlreiche Gespräche mit der Politik geführt.

Quelle: BBB
 

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