Übergriffe gegen Beschäftigte in Kommunalverwaltungen
Analyse und Handlungsempfehlungen. Köln 2019
Die Sicherheit in der Kommune wird gestärkt, wenn …
§ Strukturen, Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse für die Kundinnen und Kunden so transparent wie möglich gestaltet werden.
§ eine vertrauensvolle Kommunikation sowie ein wertschätzendes Miteinander von Kollegen und Vorgesetzten gelebt wird.
§ Möglichkeiten für Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden, um sich untereinander über Gewaltvorkommnisse austauschen zu können.
§ den Vorgesetzten über Gewaltvorkommnisse berichtet wird.
§ im Vorfeld von Gefahrensituationen geregelte Organisationsabläufe, Verantwortlichkeiten und verbindliche Meldewege erarbeitet beziehungsweise festgelegt werden.
§ ein internes Dokumentationssystem über Gewaltvorfälle aufgebaut wird, um eine Lageeinschätzung über Gewaltvorfälle leisten zu können.
§ Ein Notfallordner angefertigt wird, um die wichtigsten Unterlagen schnell zur Hand zu haben.
§ Arbeitsmaterialien wie Locher, Schere oder Tacker, die als Wurf- und Schlagwerkzeug dienen könnten, außerhalb der Reichweite von Kunden aufbewahrt werden.
§ davon abgesehen wird, private Fotos beziehungsweise Bilder von Familienangehörigen, die dem Kunden Rückschlüsse auf den familiären Hintergrund des Mitarbeiters geben könnten, im Büro aufzustellen oder aufzuhängen.
§ wiederkehrende Alarm- und Notfallübungen und Unterweisungen in Bezug auf eine gefahrenbewusste Raum- und Arbeitsplatzgestaltung durchgeführt werden.
§ insbesondere Mitarbeitende im Außendienst ihre Kollegen über Kundentermine beziehungsweise konfliktreiche Treffen informieren, sodass im Falle eines Notfalls umgehend Hilfe veranlasst werden kann.
§ Mitarbeitende im Außendienst, die nicht mit einem Dienstfahrzeug, sondern mit einem Privatfahrzeug zu Kundengesprächen fahren, über ihre Behördenleitung eine Übermittlungssperre im Fahrzeugregister beantragen können.
§ alle Außendienstmitarbeiter über die notwendige Schutzausrüstung zur Erledigung ihrer Aufgaben verfügen.
§ ein regelmäßiges Angebot von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte gewährleistet wird.
§ sich Mitarbeitende im Konfliktfall selbst verteidigen können.
§ insbesondere Seminarangeboten zum Ausbau von Kommunikations- und Deeskalationsfähigkeiten der Beschäftigten ein hoher Stellenwert beigemessen wird.
§ Kolleginnen und Kollegen zu psychologischen Erstbetreuern ausgebildet werden.
§ alle Eingänge zum Verwaltungsgebäude kontrolliert werden können.
§ die Wege im Gebäude klar beschildert und markiert sind.
§ Front- und Back-Office-Bereiche klar voneinander getrennt sind.
§ Wartezonen eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen.
§ Serviceschalter Informations- und Kontrollaufgaben übernehmen können.
§ alle Büros mit Publikumsverkehr über Alarmsysteme und Fluchtwege verfügen.
§ Schließsysteme interne von öffentlichen Bereichen trennen.
§ Kommunikationsmittel für Notfälle zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: komba gewerkschaft nrw „Übergriffe gegen Beschäftigte in Kommunalverwaltungen. Analyse und Handlungsempfehlungen. Köln 2019“
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