09.10.2019

Übergriffe gegen Beschäftigte in Kommunalverwaltungen

Alarmsysteme in Büros mit Publikumsverkehr: Bei Übergriffen können Betroffene rasch Hilfe anfordern. © Benedikt Geyer / pixabay.com

Analyse und Handlungsempfehlungen. Köln 2019

Die Sicherheit in der Kommune wird gestärkt, wenn …

§  Strukturen, Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse für die Kundinnen und Kunden so transparent wie möglich gestaltet werden.

§  eine vertrauensvolle Kommunikation sowie ein wertschätzendes Miteinander von Kollegen und Vorgesetzten gelebt wird.

§  Möglichkeiten für Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden, um sich untereinander über Gewaltvorkommnisse austauschen zu können.

§  den Vorgesetzten über Gewaltvorkommnisse berichtet wird.

§  im Vorfeld von Gefahrensituationen geregelte Organisationsabläufe, Verantwortlichkeiten und verbindliche Meldewege erarbeitet beziehungsweise festgelegt werden.

§  ein internes Dokumentationssystem über Gewaltvorfälle aufgebaut wird, um eine Lageeinschätzung über Gewaltvorfälle leisten zu können.

§  Ein Notfallordner angefertigt wird, um die wichtigsten Unterlagen schnell zur Hand zu haben.

§  Arbeitsmaterialien wie Locher, Schere oder Tacker, die als Wurf- und Schlagwerkzeug dienen könnten, außerhalb der Reichweite von Kunden aufbewahrt werden.

§  davon abgesehen wird, private Fotos beziehungsweise Bilder von Familienangehörigen, die dem Kunden Rückschlüsse auf den familiären Hintergrund des Mitarbeiters geben könnten, im Büro aufzustellen oder aufzuhängen.

§  wiederkehrende Alarm- und Notfallübungen und Unterweisungen in Bezug auf eine gefahrenbewusste Raum- und Arbeitsplatzgestaltung durchgeführt werden.

§  insbesondere Mitarbeitende im Außendienst ihre Kollegen über Kundentermine beziehungsweise konfliktreiche Treffen informieren, sodass im Falle eines Notfalls umgehend Hilfe veranlasst werden kann.

§  Mitarbeitende im Außendienst, die nicht mit einem Dienstfahrzeug, sondern mit einem Privatfahrzeug zu Kundengesprächen fahren, über ihre Behördenleitung eine Übermittlungssperre im Fahrzeugregister beantragen können.

§  alle Außendienstmitarbeiter über die notwendige Schutzausrüstung zur Erledigung ihrer Aufgaben verfügen.

§  ein regelmäßiges Angebot von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte gewährleistet wird.

§  sich Mitarbeitende im Konfliktfall selbst verteidigen können.

§  insbesondere Seminarangeboten zum Ausbau von Kommunikations- und Deeskalationsfähigkeiten der Beschäftigten ein hoher Stellenwert beigemessen wird.

§  Kolleginnen und Kollegen zu psychologischen Erstbetreuern ausgebildet werden.

§  alle Eingänge zum Verwaltungsgebäude kontrolliert werden können.

§  die Wege im Gebäude klar beschildert und markiert sind.

§  Front- und Back-Office-Bereiche klar voneinander getrennt sind.

§  Wartezonen eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen.

§  Serviceschalter Informations- und Kontrollaufgaben übernehmen können.

§  alle Büros mit Publikumsverkehr über Alarmsysteme und Fluchtwege verfügen.

§  Schließsysteme interne von öffentlichen Bereichen trennen.

§  Kommunikationsmittel für Notfälle zur Verfügung gestellt werden.

 Quelle: komba gewerkschaft nrw „Übergriffe gegen Beschäftigte in Kommunalverwaltungen. Analyse und Handlungsempfehlungen. Köln 2019“

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