19.08.2019

Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten

© Markus Igelsböck/Pixelio

Erhöhung der Nachtdienstzulage ab 1. Januar 2019 auf 5 Euro pro Stunde

Zu den ständigen Forderungen der KOMBA-Gewerkschaft Bayern und unserer Schwestergewerkschaft DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft) gehörte in der Vergangenheit die Erhöhung der Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, von der im kommunalen Bereich vor allem Feuerwehrbeamte im 24-Stunden-Dienst profitieren.

Im Rahmen der Beratungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2017/2018 wurde diese Forderung zumindest zum Teil aufgegriffen. Der Bayerische Landtag beschloss seinerzeit verschiedene Änderungen der Bayerischen Zulagenverordnung (BayZulV). Unter anderem wurde die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr von 2,67 Euro auf 4,00 Euro erhöht.

Diese Zulage hat mittlerweile auch an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teilgenommen und wurde letztmals zum 1. Januar 2018 überproportional auf 4,50 Euro erhöht.

Nun folgt die nächste spürbare Erhöhung. Mit dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266) hat der Bayerische Landtag auch die dritte Stufe der vor drei Jahren zugesicherten Erhöhung des Nachtdienstzuschlags auf 5 Euro je Stunde, rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt.

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Erfolge der KOMBA BAYERN in den letzten Jahren

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